Der Zacheies in Lengsdorf wird weiterhin verbrannt

Heimatverein lehnt einen Bürgerantrag auf Verzicht der Verurteilung und Hinrichtung ab

Lengsdorf. Widerspricht die Verurteilung des Zacheies zum Ende der Lengsdorfer Kirmes dem Grundgesetz? Dieser Ansicht ist jedenfalls Heinz Josef Lauterbach. Der Lengsdorfer stört sich seit Jahren daran, dass der Kirmeskerl zum Tode verurteilt und verbrannt wird.

Deshalb stellte er kürzlich einen Antrag an den Heimat- und Verschönerungsverein Lengsdorf. Darin fordert Lauterbach, auf das Verbrennen des Kirmeskerls zu verzichten und ihn stattdessen zu einer Freiheitsstrafe oder sonstigen Strafe zu verurteilen.

"Nach dem Grundgesetz ist die Todesstrafe abgeschafft. Menschenrechtsorganisationen in aller Welt kämpfen für die generelle Abschaffung der Todesstrafe. Was gesetzlich verboten ist, wird in Lengsdorf und in vielen anderen Orten im Rheinland praktiziert, sowohl zur Karnevalszeit als auch zur Kirmes - wenn auch nur symbolisch", schreibt Lauterbach in seiner Begründung an den Heimatverein.

Der besorgte Bürger appelliert an den Heimatverein, Mut zu beweisen und neue Maßstäbe zu setzen. Man könne dem Zacheies sogar die Strafe erlassen, wenn über die Kirmestage das Wetter gut war und man annimmt, dass er als Wiedergutmachung das schöne Wetter bestellt hat. "Mit dieser Geste könnte man gerade Kindern zeigen, dass ehrlich gemeinte Reue und Wiedergutmachung auch Belohnung erfahren kann", schreibt Lauterbach.

Der Vorstand des Lengsdorfer Heimatvereins hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Antrag ausgiebig beschäftigt und ihn abschließend einstimmig abgelehnt. Vorsitzender Christoph Josef Schada von Borzyskowski hat jetzt dem Antragsteller einen ausführlichen Brief geschrieben und ihm darin die Haltung des Heimatvereins erläutert.

"Sicherlich kann man zu einzelnen Brauchtumsabläufen verschiedene Sichtweisen haben. Diese dann aber zu beschneiden beziehungsweise vollends zu verändern, halte ich für völlig überzogen und unangebracht. Im Sinne der Heimat- und Brauchtumspflege spreche ich mich deshalb konsequent für die Beibehaltung der traditionellen Zacheiesverurteilung aus", erklärte der Vorsitzende.

Beim Zacheies handele es sich schließlich nur um eine Strohpuppe, die nach der Kirmes symbolisch als Sündenbock hingerichtet wird, so Schada weiter. Diese Art von Gestalten gebe es im Rheinland vielfach: den Lazarus-Strohmann im Jülicher Karneval, den Hoppeditz in Düsseldorf, den Doktor in Münster oder den Nubbel in Köln.

Dieser Brauch werde seit Jahrhunderten gepflegt. "Der Brauch stellt keine Wertung einer Person dar. Es handelt sich vielmehr bei dem Verbrennen/Hinrichten um eine alte Tradition des Abschiednehmens von einem beliebten Volksfest, das sogenannte Kirmes-Begraben", erläuterte Schada.

Positiv gesehen werde mit dem Verbrennen symbolisch das vielerlei Unerfreuliche zwischen den Menschen und dem Ort beseitigt, wie zum Beispiel Zank, Missgunst und Verleumdungen. Somit fördere dieses Brauchtum das Gemeinschaftsleben im Ort, so der Vorsitzende abschließend.

Kirmeskerl Der Zacheies, mancherorts auch Paias genannt, ist eine mit Stroh ausgestopfte und mit Lumpen bekleidete, lebensgroße Puppe. Er ist besonders in Bonn und seinem Umland bekannt. Er gilt als Abbild der Possenreißer, die bereits im Mittelalter auf den Jahrmärkten zu finden waren.Der Name Paias leitet sich ab von französisch "paillasse", das soviel bedeutet wie Strohsack, Hampelmann oder Hans Wurst. Die Bezeichnung dürfte in der Zeit der französischen Besetzung um 1800 im Rheinland heimisch geworden sein.

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