Arbeitsgericht Bonn Chef lästerte über Schwule und erhielt Kündigung

BONN · Wer Mitarbeiter führt, sollte Vorbild sein. Weil ein Abteilungschef eines Bonner Unternehmens nach Auffassung des Vorstandes gegen diese Regel verstoßen hat, verlor er seinen Job mit einem Monatsgehalt von 8 400 Euro. Der Mann klagte gegen seine fristlose Kündigung. Am Dienstag trafen sich Parteien vor der dritten Kammer im Arbeitsgericht Bonn.

Es klingt haarsträubend, was der Vertreter der Firma gegen den Kläger vorbringt: Dieser habe in einem privaten Telefonat während der Dienstzeit im Beisein eines Mitarbeiters Homosexuelle mit drastischen Worten verunglimpft. Der Mitarbeiter, selbst homosexuell, habe sich angegriffen gefühlt und den Personalchef informiert.

Hinzukomme, dass der Abteilungsleiter in einem Restaurant mit obszönen Bemerkungen über einen schwulen Kellner gelästert und sich über ein Vorstandsmitglied negativ ausgelassen habe. "So ein Verhalten ist mit unserer Firmenphilosophie unvereinbar", so der Unternehmensvertreter.

Der Kläger räumt ein, jene Sätze während des Telefonats gesagt zu haben. "Das Gespräch war aber dienstlich, diese Sätze hatten einen bestimmten Hintergrund", sagt er. Er habe seinem Gesprächspartner von einem unangenehmen Erlebnis mit einem Homosexuellen berichtet. Das habe er später dem Mitarbeiter erklärt.

"Ich habe mich bei ihm entschuldigt. Ich habe nichts gegen Homosexuelle." Das Fehlverhalten verdiene eher eine Abmahnung, meint der Richter. Doch weil das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist, einigen sich die Parteien auf einen Vergleich. Der Kläger erhält bis Ende November sein Gehalt. Eine Abfindung schlägt er aus und will dafür einen Dienstwagen bis zu seinem Ausscheiden nutzen.

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