Bonns Finanzlage verschlechtert sich weiter

Kämmerer Sander spricht von dramatischer Situation - Im Nothaushaltsrecht müssten Steuern steigen

Bonns Finanzlage verschlechtert sich weiter
Foto: dpa (Symbolbild)

Bonn. Die Finanzlage der Stadt Bonn hat sich im zweiten Quartal weiter verschlechtert. Und nach derzeitigem Stand dürfte ab 2010 ein Haushaltssicherungskonzept die Spielräume weiter einengen - es droht sogar das Nothaushaltsrecht und damit die Aufgabe der Selbstbestimmungshoheit.

Kämmerer Ludger Sander schreibt in seinem wenige Tage nach der Kommunalwahl vorgelegten Bericht von einer "dramatischen Haushaltssituation". Eigentlich sollte der Etat 2009 nach der Planung mit einem Plus von 68 Millionen Euro abschließen.

Diese positive Prognose liegt aber nicht an einer extrem sparsamen Haushaltsführung, sondern allein daran, dass Bonn fast 260 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen vom Land bekommt. Diese Summe ist deshalb so hoch, weil die Stadt im Berechnungszeitraum für die Zuweisungen wegen der Rückzahlung von mehr als 300 Millionen Euro Gewerbesteuern finanziell schlecht dastand.

Mit Stand 30. Juni haben sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer für dieses Jahr um rund 30 bis 40 Millionen Euro verschlechtert. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer sinken um fünf Millionen Euro. Drittens liegen die Personalkosten um rund sieben Millionen Euro über dem Plan.

Und vier Millionen Euro niedriger fallen die Schlüsselzuweisungen aus. Wegen der derzeit niedrigen Zinsen spart die Stadt voraussichtlich sieben Millionen Euro, und weil die Gewerbesteuereinahmen sinken, müssen rund vier Millionen Euro weniger Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt werden.

Rekordverdächtig ist dagegen die Pro-Kopf-Verschuldung von 3 948 Euro. Dabei berücksichtigt ist auch die Kontoüberziehung der Stadt von 369 Millionen Euro, die bis zum Jahresende auf 410 Millionen Euro steigen dürfte. Für 2010 bis 2014 errechnete Sander notwendige Einsparungen von jährlich 76 bis 90 Millionen Euro.

Sollte Bonn unter das sogenannte Nothaushaltsrecht fallen, drohen trotz bestehender Verträge die Kürzung oder Streichung von freiwilligen Leistungen zum Beispiel für Theater, Initiativen oder Vereine.

Dann müssten auch die Steuersätze mindestens auf das Niveau des Landesdurchschnitts erhöht werden. Diskret verweist Sander an einer Stelle darauf, dass Bonn mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 455 fünf Prozent unter dem Durchschnitt liegt.

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