Radiologen verklagen einen Ex-Patienten Bonner fühlt sich nach Untersuchung über den Tisch gezogen

BONN · Über den Tisch gezogen fühlt sich laut seinem Anwalt ein 65 Jahre alter Bonner. Der Meinungsforscher hat sich geweigert, eine teure Arztrechnung eines Radiologen zu bezahlen und ist daher von der Praxisgemeinschaft auf die Zahlung von 1365 Euro verklagt worden.

Vor dem Amtsgericht erläuterte der Beklagte am Freitag seine Beweggründe: Im Jahr 2008 war er zunächst wegen Gallensteinen behandelt worden. Bei einer Untersuchung sei dann ein Polyp festgestellt worden. Die Auswertung einer Probe habe glücklicherweise ergeben, dass es sich um einen gutartigen Polypen gehandelt habe. Sein Arzt habe ihm jedoch geraten, "zur Sicherheit" noch eine weitere Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen in einer Bonner Spezialklinik vornehmen zu lassen.

In dieser Klinik hatte der 65-Jährige zwar ein Formular unterschrieben, in welchem unter anderem aufgeführt wurde, dass er die Kosten der PET/CT-Untersuchung persönlich tragen muss, da die gesetzliche Krankenversicherung sie nicht übernehme. Doch der Beklagte sagt nun, dass er schnell unterschrieben habe, da ihm versichert worden sei, dass ein Arzt mit ihm das Formular durchgehen werde. Diese Aufklärung sei indes nie erfolgt: "Mich hat kein einziger Mensch dort aufgeklärt." Dem Patienten geht es nach eigenen Angaben nicht um das Geld, sondern um das Prinzip.

Der Klägeranwalt zeigte kein Verständnis für die Argumentation des Beklagten. Der 65-Jährige habe schließlich das Formular unterschrieben. Der Anwalt: "Da geht mir doch der Hut hoch."

Für die Zivilrichterin ist die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung entscheidend. Für den Fall, dass die Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig war, reiche aus, dass das Formular von dem Patienten unterschrieben wurde.

Wäre die Untersuchung jedoch nicht notwendig gewesen, hätten die Ärzte den 65-Jährigen in einem persönlichen Gespräch informieren und fragen müssen, ob er sie wirklich will. Eine als Zeugin gehörte Ärztin konnte sich an das konkrete Gespräch im Herbst 2008 mit dem Beklagten nicht mehr erinnern.

Die Richterin will den Parteien nun schriftlich einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Auf die von ihr zunächst vorgeschlagene Summe von 950 Euro konnte sich im Saal nicht geeinigt werden. Wird kein Vergleich geschlossen, will die Richterin einen Gutachter zur Frage der Notwendigkeit einschalten.

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