Bonner Richter weist Schadensersatzklage von Bund zurück

Wer wen geschlagen hat, bleibt im Dunkeln

Bonn. Privat war der heute 32 Jahre alte Bundespolizist Peter W. (alle Name geändert) mit Kollegen im September 2005 auf Pützchens Markt unterwegs. Im Bayernzelt wurde bis in die Nacht gefeiert, als es plötzlich zu einer Auseinandersetzung mit einer anderen Besuchergruppe kam.

Ein Kollege des Polizisten behauptete, ihm sei die Jacke von einem Mann aus der Bonner Clique entwendet worden. Zunächst schien sich der Streit durch das Eingreifen der Sicherheitskräfte zu legen.

Vor dem Festzelt sei es dann allerdings zu einer Rangelei gekommen, bei welcher der Polizeioberkommissar von einem 30 Jahre alten Bonner mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein soll.

Die Bundesrepublik Deutschland verklagte den Bonner vor dem Amtsgericht auf die Zahlung von Schmerzensgeld: 123 Euro sollte er für die Behandlung des Polizisten zahlen (Az.: 14 C 172/07). Laut Arztbericht konnte "allenfalls eine geringe Schwellung mit minimaler Rötung" festgestellt werden.

Gezahlt wurde die Rechnung von der Heilfürsorge Bundespolizei. Da sich beide Männer als Opfer sahen, erstatteten sie gegenseitig Anzeige wegen Körperverletzung. Der Bonner bestritt, den Kontrahenten geschlagen zu haben. Vielmehr habe Peter W. ihm die Finger in die Nasenlöcher gestoßen.

Von der Staatsanwaltschaft wurden die Verfahren jedoch eingestellt. Bereits im ersten Termin gab der Amtsrichter dem Vertreter des Bundespolizeipräsidiums West deutlich zu verstehen, dass es aufgrund des ungewissen Verfahrensausgangs sinnvoller sei, die Klage zurückzunehmen.

Doch die Klägerin blieb hart, sodass jetzt weitere Zeugen gehört werden mussten. Mit dem Ergebnis: Der Richter wies die Klage mit der Begründung ab, dass "die Sache unaufklärbar ist". Aufgrund widersprüchlicher Angaben konnte ein Angriff auf den Polizisten nicht nachgewiesen werden: "Es kann vielleicht auch eine Abwehrbewegung gewesen sein."

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