Bonner Polizist muss für Schlag ins Gesicht zahlen

Hat der Polizist in einer Notwehrlage zugeschlagen oder nicht? Um diese Frage drehte sich im Amtsgericht der Prozess gegen einen Polizeikommissar. Am Donnerstag kam der Strafrichter zu dem Schluss, dass die Aktion "nicht vom Notwehrrecht gedeckt" war.

 (Symbolbild)

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Bonn. Hat der Polizist in einer Notwehrlage zugeschlagen oder nicht? Um diese Frage drehte sich im Amtsgericht der Prozess gegen einen Polizeikommissar. Am Donnerstag kam der Strafrichter nach vier Verhandlungstagen zu dem Schluss, dass die Aktion "nicht vom Notwehrrecht gedeckt" war.

Wegen Körperverletzung im Amt wurde der 49-Jährige zu einer Geldstrafe von 1 950 Euro (30 Tagessätze à 65 Euro) verurteilt. Der Vorfall hatte sich am Abend des 30. März 2009 in der Luisenstraße abgespielt. Eine Mutter hatte die Polizei alarmiert, weil ihr Sohn sie verprügeln würde.

Nachdem der Angeklagte und seine Kollegin den Randalierer hatten überreden können, die Wohnung zu verlassen, schien der Konflikt beendet. Doch der heute 21-Jährige kam zurück. An der Haustür blies er dem Polizisten offenbar provozierend Zigarettenrauch ins Gesicht und spuckte dabei gleichzeitig. Laut Urteil schlug der Polizist dem Randalierer daraufhin kraftvoll ins Gesicht.

Entscheidend für die Verurteilung war in den Augen des Richters, dass ein Kollege des Angeklagten - mehrere Polizisten waren damals zur Verstärkung angefordert worden - einen Vermerk angefertigt hatte. Laut Urteil hatten die Beamten unabhängig voneinander den Eindruck, dass der Gewalteinsatz des 49-Jährigen völlig unangemessen war.

Der einzige Zeuge, dem man nicht glauben konnte, so der Strafrichter, sei der Geschädigte gewesen. Der 21-Jährige habe sich durch verschiedene Versionen, die er in den Vernehmungen präsentiert hatte, unglaubwürdig gemacht. Bei dem Vorfall hatte er eine Augenverletzung erlitten. Diese konnte jedoch laut Urteil nicht dem Schlag des Polizisten zugerechnet werden.

Der Richter fand deutliche Worte dafür, dass die Ermittlungen sich so lange hingezogen hatten. Unter anderem waren die Kollegen des Polizisten erst nach neun Monaten vernommen worden. "Das kann ich schlicht und einfach nicht nachvollziehen."

Der Verteidiger kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Er hatte einen Freispruch gefordert, da er weiterhin davon ausgeht, dass eine "klare Notwehrlage" vorlag. Deshalb habe der 49-Jährige das "Mittel der sichersten Effektivität" wählen dürfen.

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