Neonazi-Marsch 2012 Bonner Polizei gibt Fehler zu

BONN · Die Polizei Bonn hat in zwei Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Köln eingestanden, dass sie Demonstranten bei ihren Kundgebungen gegen den Neonazi-Marsch am 1. Mai 2012 in Beuel rechtswidrige Auflagen gemacht hat.

In der ersten Verhandlung hatte Felix Ernst von der Verdi-Jugend gegen die Verlegung einer zuvor genehmigten Auftaktveranstaltung geklagt, die nach Vorgaben der Polizei vom Bahnhofsvorplatz hinter den Bahnhof verlegt werden sollte. Vor Gericht erklärte die Polizei nun durch den Leiter der Abteilung Versammlungen, Bernd Müller, diese Auflage sei aus heutiger Sicht rechtswidrig gewesen.

Da die Demonstranten sich damals nicht am vorgegebenen Ort, sondern am Rande des Bahnhofvorplatzes versammelt und dabei auch mit der Polizei kooperiert hatten, sei die Auflage "durch das faktische Verhalten vor Ort aufgrund neuer Erkenntnisse abgeändert" worden, erklärte Müller weiter. Das heißt im Klartext: Die Polizei hat nun vor Gericht einen Fehler eingestanden, den sie im Mai 2012 durch ihr Verhalten vor Ort zumindest in Teilen bereits korrigiert hat.

Das Gericht ließ während der Verhandlungen durchblicken, dass es die Gefahrenprognose der Polizei für den 1. Mai 2012 für problematisch hält. Die Bonner Behörde war damals davon ausgegangen, dass von der Neonazi-Demo sehr viel mehr Gefahr und Konfliktpotenzial ausgehen würde, als es sich dann schließlich erwies. "Wir haben den Eindruck, dass für die gesamte Stadt ein Konzept entworfen wurde, ohne einzelne Veranstaltungen zu prüfen", sagte der Kammervorsitzende Folker Stemshorn.

[kein Linktext vorhanden]In einem zweiten Verfahren hatte Luise Schatz gegen eine fast identische Auflage geklagt. Sie hatte für "Bonner Frauen gegen Neonazis" eine Mahnwache in der Nähe der Wegstrecke der Rechten angemeldet, durfte dann aber nur in etwa 120 Metern Entfernung demonstrieren.

Die Polizei hatte bei den Frauen eine Unterwanderung durch Autonome befürchtet, die die Neonazis hätten angreifen können. "Da hat uns die Realität leider eingeholt. Wir haben damals den ,Worst Case' annehmen müssen", sagte Bernd Müller. Auch hier räumte er ein, die Auflage sei rechtswidrig gewesen.

Beide Verfahren wurden daraufhin eingestellt. Die Kosten trägt größtenteils das Land. Im Fall von Felix Ernst muss dieser ein Viertel der Kosten selbst übernehmen, entschied das Gericht. Ernst hatte gemischte Gefühle nach der Verhandlung: Er fühle sich aus heutiger Sicht erst recht betrogen. "Heute gibt die Polizei zu, dass sie uns den Auftaktplatz vor dem Beueler Bahnhof rechtswidrig geklaut hat. Damit gibt sie auch zu, dass sie den Platz den Neonazis nicht hätte geben dürfen, der ganze Neonazi-Aufmarsch ab Bahnhofsplatz also rechtswidrig war. Diese Einsicht vor zwei Jahren - und Beuel wäre der Spuk erspart geblieben."

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