Professor Jürgen Ruhlmann Bonner Arzt wirbt für E-Zigaretten und stellt diese auch her

BONN · Darf ein Arzt elektronische Zigaretten herstellen und selbst dafür werben? Das Hamburger Magazin "Stern" berichtet über den Bonner Nuklearmediziner und Radiologen Professor Jürgen Ruhlmann, der eine sogenannte E-Zigarette entwickelt hat.

Laut Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein sei so etwas "unzulässig", heißt es. Ein Sprecher der Ärztekammer in Düsseldorf bestätigte auf Anfrage zwar, dass die Rechtsabteilung "Kontakt zu Professor Ruhlmann aufgenommen hat", damit sich dieser zur Sache äußern könne. Mehr gebe es dazu aber nicht zu sagen.

Ruhlmanns Firma Snoke in Hannover gilt als der drittgrößte Anbieter dieser Zigaretten, bei denen eine aromatisierte Flüssigkeit verdampft wird. Ruhlmann, der das Medizin Center Bonn (MCB) mit seinen zwei Standorten leitet, will sich im GA zur Sache nicht äußern.

In einem Beitrag für "Die Welt" schrieb der Mediziner vor zwei Jahren: "Elektronische Zigaretten gelten in der Fach- und Verbraucherwelt als gesündere und bessere Alternative zur herkömmlichen Tabakzigarette. Im Unterschied zum Nikotinpflaster und anderen Rauchentwöhnungsmitteln muss hier nicht auf das Gefühl der Zigarette in der Hand verzichtet werden." Der einzige nicht für Lebensmittel zugelassene Stoff in einigen E-Zigaretten sei das gesundheitsschädliche Nikotin.

Ruhlmann weiter in der "Welt": "Unter international renommierten Wissenschaftlern gilt es als erwiesen, dass E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Tabakzigaretten eine geringere Gefahr für die Gesundheit ihrer Nutzer darstellen. Eine elektronische Zigarette ist 1000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette."

Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, sieht es dennoch kritisch. Für starke Raucher, die es nicht schaffen aufzuhören und verzweifelt sind, sei die E-Zigarette zwar eine Alternative.

Aber man wisse eben noch nicht, wie sich ein Dauerkonsum langfristig auf das Bronchialgewebe, vor allem auf das bereits vorgeschädigte von Rauchern, auswirke. "Gesundheitlich unbedenklich" sei die E-Zigarette aus ihrer Sicht nicht. Und genau das würde propagiert - neben einem "neuen Lifestyle".

Pötschke-Langer: "Ich kann das Nichtrauchern oder Kindern und Jugendlichen jedenfalls nicht empfehlen. Immerhin inhaliert man ja ein Chemikaliengemisch." NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) wollte gar die E-Zigarette als Arzneimittel deklarieren, so dass sie nur noch in Apotheken hätten verkauft werden dürfen. Doch Ruhlmann und ein weiterer Hersteller von E-Zigaretten gingen gerichtlich dagegen vor.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im September 2013 bestätigt, dass die in den E-Zigaretten verwendeten Flüssigkeiten keine Arzneimittel sind. Dass Ruhlmann für seine E-Zigaretten Reklame macht, findet Pötschke-Langer bedenklich: "Das widerspricht der ärztlichen Ethik." Ruhlmann werbe im Arztkittel, im Hintergrund sehe man ein Röntgenbild.

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