Bonner Umweltzone Bezirksregierung Köln widerspricht Darstellung

BONN · Bonner Autofahrer, die ab 1. Juli ohne die dann erforderliche Umweltplakette in der erweiterten Umweltzone wohnen oder dort ihren Firmensitz haben, können bei der Stadt Bonn eine sechsmonatige Schonfrist beantragen.

Das teilte die Bezirksregierung Köln mit und widerspricht damit der Darstellung der Handwerkskammer zu Köln, die erklärt hatte, für Bonn gelte im Gegensatz zu Köln keine Übergangsregelung.

Wie der Sprecher der Bezirksregierung, Oliver Moritz, dem General-Anzeiger versicherte, könne auch jeder betroffene Bonner bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen, die dann bis Ende 2012 gültig sei.

Die Pläne zum Luftreinhalteplan liegen bis zum 15. Mai beim städtischen Umweltamt im Stadthaus aus und können dort eingesehen werden. Demnach dürfen ab 1. Juli auch in der Nord- und Weststadt sowie in Bonn-Castell und in der Gronau keine Autos mit roter Plakette mehr fahren. Ab 1. Juli 2013 ist dann auch dort nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette das Fahren gestattet.

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