Benennung von Straßen und Plätzen

Bonn · Für die Umbenennung von Straßen haben die jeweiligen Bezirksvertretungen (BV) - Bonn für den Hindenburgplatz in Dottendorf und Bad Godesberg für die Hindenburgallee in Plittersdorf - Beschlusskompetenz, wenn sie einen Namen aus der Straßenbenennungsliste wählen.

Wenn ein anderer Name gewählt werden sollte, richtet sich eine entsprechende Empfehlung der BV an den Hauptausschuss. Bei einem Antrag aus der Politik oder der Bürgerschaft (Bürgerantrag) würde die Verwaltung in ihrer Stellungnahme empfehlen, vor der Beschlussfassung die Anwohner zu befragen. Laut Stadt gibt es in Bonn bisher keine Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft nach der kommunalen Neuordnung.

Die vor diesem Zeitpunkt von Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg ernannten Ehrenbürger würden protokollarisch nicht mehr beachtet. Die Gemeindeordnung regelt die Verleihung und die Aberkennung der Ehrenbürgerwürde. Der Rat muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die Verleihung oder die Entziehung des Ehrenbürgerrechts beschließen.

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