Kommentar Ab in die Schublade

Die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft hinterlässt mehr Fragen als Antworten. Schüler und Lehrer sollen weniger schützenswert sein als Theaterbesucher? Das klingt wenig überzeugend und eher danach, als solle hier ein liegengebliebener Fall endgültig in der Schublade verschwinden.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Einbau einer nicht zugelassenen Oxidationsanlage in Bonner Schulen nicht strafbar. Obwohl sie zwar die Legionellen bekämpft, aber gleichzeitig Trihalogenmethan hervorgerufen hat, das im Verdacht steht, Krebs zu erregen.

Die Schüler und Lehrer einer Schule stehen in einer persönlichen Beziehung. Deswegen, so der Staatsanwalt, werde eine Schule aus juristischer Sicht nicht öffentlich genutzt. Das müsste sie aber, damit der vorliegende (und von der Staatsanwaltschaft eingeräumte) Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung strafbar wäre.

Das wäre zum Beispiel bei Trinkwasserbrunnen in der Stadt oder in den Waschräumen eines Theaters der Fall. Sagt der Staatsanwalt. Das wird wohl kaum einer verstehen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es sehr wohl Behörden wie das Landesumweltministerium gibt, die Schulen als öffentlichen Raum betrachten. Was sollen sie auch sonst sein? Oder gibt es eine Schule, in der es keine Elternabende, keine Partys mit Freunden und keine öffentlichen Theateraufführungen gibt?

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