60-Jähriger wehrt sich gegen Degradierung

Studentenwerk wirft Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug vor - Streit endet im Arbeitsgericht ohne Ergebnis

Bonn. Rund 25 Jahre ist Peter T. (Name geändert) beim Studentenwerk tätig, zuletzt als Abteilungsleiter. Doch zum Feiern ist dem 60-Jährigen nicht zumute. Sein Arbeitgeber will ihn per außerordentlicher Änderungskündigung zum Sachbearbeiter degradieren.

Erst anschließend soll sein Antrag auf Altersteilzeit genehmigt werden. Das bedeutet für Peter F. eine drastische Gehaltseinbuße, deshalb hat er Klage beim Arbeitsgericht Bonn eingereicht. Sein Fall wurde am Donnerstag vor der dritten Kammer verhandelt.

Der Anwalt des Studentenwerks macht deutlich: Eigentlich hätte man den Kläger auch an die Luft setzen können. Schließlich stehe der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs im Raum. Peter F. habe zweimal Arbeitszeiten inklusive 2,1 Überstunden aufgeschrieben, obwohl er an diesen Tagen nachweislich krank geschrieben war.

Der Rechtsbeistand des Klägers beharrt darauf, das Ganze war ein Versehen. Immerhin habe sein Mandant zu jenem Zeitpunkt unter starken Medikamenten gestanden. Im übrigen sei durch dieses Versehen für niemanden ein Schaden entstanden, sagt er.

Ursprünglich habe die Geschäftsführung des Werks diesen Vorfall benutzt, Peter F. sogar mit der Kündigung zu drohen, falls er nicht freiwillig bis zu einem gewissen Zeitpunkt einen Antrag auf Altersteilzeit stelle. Als er dies dann rechtzeitig getan habe, sei die außerordentliche Änderungskündigung auf seinem Tisch gelandet.

Peter F.s Anwalt ist überzeugt: Seinem Mandanten, der sich selbst schon lange als Mobbing-Opfer sehe, soll übel mitgespielt werden. Doch damit komme die Beklagtenseite nicht weit, ist er überzeugt. Zumal die Zustimmung der Personalvertretung zu diesem Vorgehen des Studentenwerks nach wie vor fehle.

Weil sich beide Parteien noch im Gütetermin befinden, fragt der Richter nach Einigungsmöglichkeiten. Doch die zeichnet sich während der Verhandlung nicht ab. Falls die Parteien sich jetzt nicht außergerichtlich auf eine einvernehmliche Lösung verständigen, treffen sie sich im Herbst zum Kammertermin im Arbeitsgericht wieder.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort