Sperrung der EMA-Sportanlage 50 Lärmbeschwerden pro Jahr in Bonn wegen Schulsportanlagen

BONN · Der Streit um die Nutzung der Sportanlage am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium ist in Bonn kein Einzelfall. Das zeigen die vielen Kommentare auf ga-bonn.de und Leserbriefe, die den GA nach der Berichterstattung über die Sperrung des EMA-Platzes für Freizeitsportler nach Unterrichtsschluss erreichten.

Die Stadt hatte die Verbotsschilder kürzlich aufgrund von Anwohnerbeschwerden aufgehängt. Sie musste sie auf Intervention der schwarz-grünen Ratsmehrheit jetzt wieder entfernen.

„Wir kennen das Problem nur zu gut“, sagt zum Beispiel GA-Leserin Stephanie Höbbel. Die Bad Godesbergerin engagiert sich in der Basketball Gemeinschaft (BG) Bonn-Meckenheim, in der ihre drei Kinder trainieren. „Wir würden im Sommer ja gerne auf einer Außenanlage trainieren, aber das ist in den umliegenden Schulen hier in Bad Godesberg nahezu überall verboten.“

Wie beim EMA hatten sich auch dort Anwohner über den Lärm der Sportler beschwert. „Vor den Ferien werden sogar an einigen Schulen die Basketballkörbe auf den Sportanlagen entfernt“, weiß sie. Selbst vor der eigenen Haustür habe der Basketballkorb zu Nachbarschaftsärger geführt. „Wir lassen unsere Kinder sonntags draußen nicht mit dem Ball spielen“, sagt Stephanie Höbbel.

Mal gewinnt die Stadt, mal verliert sie

Als Ursache für die Problematik sieht sie vor allem die mangelnde Rücksichtsnahme – auf beiden Seiten. So wisse sie auch, dass sich durchaus einige Freizeitsportler nicht an die Nutzungszeiten hielten.

Nach Angaben von Familiendezernentin Angelika Maria Wahrheit erreichen die Stadt im Jahr etwa 50 Beschwerden über Lärmbelästigung auf Schulsportanlagen. Vor allem im Sommer, was wohl in der Natur der Sache liegt. Zunächst werde versucht, die Interessen der Beschwerdeführer und der Freizeit- oder Vereinssportler auszugleichen.

In vielen Fällen gelinge das. Es gab aber auch schon gerichtliche Auseinandersetzungen, bei denen mal die Stadt gewonnen, mal verloren habe. Welche Fälle das waren, wollte Wahrheit nicht verraten, um „den Dialogprozess nicht zu gefährden“. Grundsätzlich, so betonte sie jedoch, hätten Sport- und Spielplätze eine Bestimmung, "die auch zu Lärm führen kann".

Vorschrift nach Uhrzeit?

CDU und Grüne wollen im nächsten Schulausschuss beantragen, dass bei den städtischen Sportanlagen künftig dieselbe Regelung gelten soll wie für die Schulhöfe, die nachmittags bis 19 Uhr beziehungsweise bis zum Einbruch der Dunkelheit allen als öffentliche Spielfläche offenstehen. Ein Antrag, dem auch die SPD zustimmen könne, sagte ihr sportpolitischer Sprecher Peter Kox gestern.

In der jüngsten Vergangenheit sind zudem einige Projekte wegen Nachbarschaftsbeschwerden gescheitert. Nachdem im vergangenen Jahr das Bundesimmissionsschutzgesetz geändert worden war und Kinderlärm kein Klagegrund mehr darstellt, schöpften einige Bürgervereine Hoffnung für ihre Bolzplätze: etwa auf dem Heider- hof und in Holzlar.

Doch bezieht sich die Gesetzesänderung vor allem auf Kindereinrichtungen wie etwa auf Spielplätze. Skateranlagen, Streetballfelder und Bolzplätze für Jugendliche fallen nicht unter die neue Regelung. Auch die Bemühungen des HTC Schwarz-Weiß Bonn, auf seinem Vereinsgelände in Ippendorf eine Hockeyhalle zu bauen, scheiterten an den Protesten von Anwohnern.

Dem städtischen Sport- und Bäderamt zufolge nehmen Beschwerden über Lärmbelästigungen vor allem bei den Vereinssportanlagen leicht zu.

So sehen es die Gerichte

Eine generelle Regelung könne es nicht geben, so der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Münster Michael Labrenz. „Das muss man im Einzelfall sehen, weil es das Baurecht, aber auch das Immissionsschutzgesetz betreffen kann.“

Verwiesen wird häufig auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1991, der ein OVG-Urteil wieder aufhob: Anwohner hatten durchsetzen wollen, dass auf einem Platz ausschließlich Schulsport und das nur zu bestimmten Zeiten stattfinden darf.

Der Senat rügte, das OVG habe die „plangegebene Vorbelastung des Wohngebiets“ und die gesundheitliche Bedeutung des Breitensports bei der Interessenabwägung „vernachlässigt“.

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