Landgericht Bonn 26-Jährige geriet im Internet an Sexualtäter

BONN · Als die 26-jährige Bonnerin sich am 8. November vergangenen Jahres mit ihrem Internetbekannten verabredete, ahnte sie nicht, mit wem sie es zu tun hatte.

Der Mann war ein vorbestrafter Sexualstraftäter und hatte bereits zwei Jahre im Gefängnis gesessen, weil er 2007 eine junge Frau, die er ebenfalls im Internet kennengelernt hatte, in die Falle gelockt und missbraucht hatte. Nun sitzt der 34-jährige Familienvater erneut vor der 1. Großen Bonner Strafkammer und muss sich für das verantworten, was er der Bonnerin angetan haben soll.

Sollte sich die Anklage, die Staatsanwältin Angela Wilhelm verlas, bewahrheiten, so hat die 26-Jährige an jenem Tag ein Martyrium erlebt, das sie wohl nie vergessen kann. Dem Vorwurf der Anklägerin zufolge hatte der 34-Jährige die Übergriffe von Anfang an geplant und sich deshalb auch unter falschem Namen und mit falschem Foto im Internet an sie herangemacht. Und schließlich war die Bonnerin bereit, sich mit ihm in Meckenheim zu treffen.

Als sie zum Treffpunkt kam und in sein Auto stieg, erkannte sie ihn als jemanden, mit dem sie sich schon einmal getroffen und unangenehme Erfahrungen gemacht hatte. Aber da war es laut Anklage zu spät. Er brauste sofort los und fuhr mit ihr nach Bad Münstereifel, wo er mit Frau und zwei Kindern wohnte. Unter einer Brücke soll er sie auf verschiedene Weise sexuell mehrfach genötigt und vergewaltigt haben.

"Er nutzte ihre hilflose Lage aus, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen", erklärte Staatsanwältin Wilhelm. Denn in der einsamen Gegend konnte die 26-Jährige nicht auf Hilfe hoffen. Auf dem Weg zurück nach Meckenheim kam es laut Anklage zu einem weiteren Übergriff.

Als sie auf einem Parkplatz versuchte, einen Hilferuf per SMS abzusetzen, packte er sie laut Anklage, schrie sie an und vergewaltigte sie im Auto noch einmal. Erst als sie ihn anflehte, sie gehen zu lassen, weil es ihr so schlecht gehe, fuhr er sie zu ihrem Auto zurück und fuhr selbst davon.

Für die Staatsanwältin steht fest, dass der 34-Jährige, der bereits 2004 wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, schuldig ist, zumal er auch durch gesicherte Spermaspuren belastet wird. Am gestrigen ersten Prozesstag war der 34-Jährige nicht bereit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. So musste die 26-Jährige ihm im Zeugenstand gegenübertreten. Die Öffentlichkeit wurde während ihrer Vernehmung ausgeschlossen.

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