Tödliche Falle im Sommer So darf man einen Hund aus dem überhitzten Auto befreien

Bonn · Der Sommer in Deutschland nimmt Fahrt auf: Hundebesitzer sollten jetzt erst recht darauf achten, dass sie ihren Vierbeiner nicht im Auto lassen. Passanten dürfen sonst aktiv werden. Aber: Was kann man eigentlich tun, wenn ein Hund in Not ist?

Mit den sommerlichen Temperaturen steigt auch das Risiko für Hunde, qualvoll im überhitzten Auto zu verenden, wenn Tierhalter sie aus Gedankenlosigkeit oder Unwissenheit im verschlossenen Wagen zurücklassen.

Schon wenige Minuten bei 20 Grad reichen aus, um das Auto für den Hund zur tödlichen Falle zu machen. Denn die Temperatur im Auto kann sich an sonnigen Tagen auf bis zu 70 Grad aufheizen. Da hilft auch der offen gelassene Spalt im Fenster wenig.

Auch wenn viele Hundehalter sich dieser Gefahr bewusst sind, gibt es immer wieder Fälle, in denen die Polizei einschreiten muss, um das Tier aus seiner Notsituation zu befreien.

Die Gefahr für den Hund

Hunde besitzen nur wenige Schweißdrüsen. Um sich abzukühlen, schwitzen sie also nicht, sondern versuchen sich über das Hecheln abzukühlen. Im aufgeheizten Auto klappt das aber nicht mehr, und der Hund hat keine Chance, seine Körpertemperatur zu regulieren.

Die Folge können irreparable Organschäden bis hin zum Herzstillstand sein. Selbst wenn der Hund letztendlich aus dem Auto gerettet werden kann, ist nicht auszuschließen, dass er an den Folgen der Hitzequal verstirbt.

Hilfe für den Vierbeiner

Viele sind verunsichert, wenn sie einen zurückgelassenen Hund um Auto sehen, und wissen nicht, was sie tun könnten. Zuerst einmal gilt, nicht weiterzugehen, sondern zu handeln. Die Bundestierärztekammer empfiehlt, den Hund zu beobachten: Ist er vital und lebendig, ist noch alles im grünen Bereich. Kritisch werde es, wenn er stark hechle, taumle oder sich gar erbreche. Eine dunkle Zunge und ein glasiger Blick können Anzeichen für einen Hitzschlag sein. Wenn der Vierbeiner apathisch herumliegt, besteht laut Bundestierärztekammer ebenfalls äußerste Lebensgefahr.

Zuerst gilt es dann, den Besitzer des Wagens zu ermitteln. Schwebt der Hund allerdings schon in akuter Lebensgefahr, sollte umgehend gehandelt werden. Dann sollte zuerst die Polizei verständigt werden. Diese ist dazu verpflichtet, den Hund aus seiner tödlichen Falle zu befreien.

(Quelle: Andrew Grundstein/University of Georgia)

Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Scheibe einzuschlagen - nachdem die Polizei informiert wurde. Aber: Diese Aktion gilt nach wie vor als Sachbeschädigung und kann Konsequenzen nach sich ziehen. Es gilt also abzuwägen, ob der Hund bis zum Eintreffen der Polizei durchhält oder eine sofortige Rettung notwendig ist. Ist der Hund in einem katastrophalen Zustand, liegt aus rechtlicher Sicht ein zu entschuldigender Notstand vor, erklärt die Hamburger Rechtsanwältin Daniela Mielchen. Dennoch sollte dann darauf geachtet werden, dass am Fahrzeug so wenig Schaden wie möglich entsteht. Es empfehle sich in jedem Fall die Situation durch Fotos oder Videos zu dokumentieren, rät Mielchen. Außerdem sollte man Zeugen ansprechen, die die Situation bestätigen können.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Wurde der Hund aus dem Auto gerettet, sollte er sofort in den Schatten gebracht und mit Wasser versorgt werden - am besten mit handwarmem. Dabei sollte das Tier nicht nur trinken, sondern sein Körper muss ebenfalls mit handwarmem Wasser gekühlt werden. Eine anschließende Untersuchung und Betreuung durch den Tierarzt sollte schnellstmöglich erfolgen, selbst wenn es dem Hund anscheinend besser geht.

Konsequenzen für den Tierhalter

In Paragraph 8 der Tierschutzverordnung ist festgehalten, dass für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen ist, wenn der Hund ohne Aufsicht im Auto bleibt.

Das Tierschutzgesetz sieht als Strafe für die Tötung eines Hundes bis zu drei Jahre Gefängnis oder bis zu 25.000 Euro Geldstrafe vor. Außerdem ist es möglich, dass ein lebenslanges Tierhaltungsverbot ausgesprochen wird. Das liegt aber immer im Ermessen des Gerichts.

Auch wenn der Hund überlebt, kommt der Besitzer nicht so einfach davon: In der Regel droht auch hier eine hohe Geldstrafe. Neben den Kosten für den Verstoß kommen nicht nur die Gerichts- und Verwaltungskosten auf den Hundebesitzer zu, auch die Kosten für den Polizeieinsatz muss er tragen.

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