Hohe Bußgelder Das Töten von Wespen kann richtig teuer werden

Bonn · Mit einem fünfstelligen Bußgeld ist zu rechnen, wenn man eine Wespe tötet oder dem Insekt anderen Schaden zufügt. Für Allergiker hingegen gelten eigene Regeln.

Wenn es warm wird und die ersten Mahlzeiten im Freien eingenommen werden, dann wird es auch wieder Zeit für Wespen, den Flugbetrieb aufzunehmen. Das kann mitunter für den Menschen lästig werden. Besonders dann, wenn die Tiere hartnäckig sind und sich auf alles stürzen, was schmeckt und erfrischt.

Häufig geht es dann mit einer ordentlichen Wut im Bauch auf die Jagd nach dem Insekt. Schlappen, Fliegenklatschen oder Handtücher dienen dabei als Waffen. Was wohl kaum jemandem bewusst ist: Dieser Aktionismus kann große finanzielle Konsequenzen haben. Wenn man ohne vernünftigen Grund Wespen fängt, verletzt oder tötet, muss man in Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Selbst die grundlose Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann ebenfalls mit bis zu 50.000 Euro belegt werden, wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bestätigt. Das gilt vor allem für besonders geschützte Wespenarten wie zum Beispiel die Kreiselwespe oder Knopfhornwespe. Die entsprechenden Zahlen sind im Bußgeldkatalog zu finden und werden auch von der Stadt Bonn bestätigt: "So etwas kann tatsächlich mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden", teilte das Presseamt der Stadt mit.

In Rheinland-Pfalz käme man beim Töten einer Wespe vergleichsweise glimpflich davon: Hier wird ein Bußgeld von "nur" bis zu 5.000 Euro fällig. Wildlebende Tiere sind in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. "Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzten oder zu töten" heißt es im Gesetz. "Ein Erfolg beim Artenschutz durch hohe Bußgelder ist nur schwer an Zahlen messbar", erklärt Melanie von Orlow vom NABU. "Viele Menschen gehen bei diesem Thema eher etwas lockerer an die Sache."

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Insgesamt betrachtet werden einzelne Tötungen von Wespen nicht verfolgt. Sollten aber Nester und Kolonien umgesiedelt oder vernichtet werden, muss man als Zeuge zunächst Beweise sammeln. Danach kann man die untere Umweltschutzbehörde einschalten. "Leider ist es danach meistens zu spät und ein Bußgeld hilft keinem weiter", so von Orlow.

In Bonn wurden bereits Bußgelder wegen der Zerstörung von Fortpflanzungsstätten verhängt. Über die Höhe der Bußgelder konnte das Presseamt keine Angaben machen. "Bußgelder weit über 1000 Euro wurden in diesem Zusammenhängen jedoch noch nicht verhängt", hieß es auf Anfrage aus dem Presseamt.

Allergiker können jetzt aber durchatmen: Sie haben die "Lizenz zum Töten" und dürfen aus gesundheitlichen Gründen bis zum Äußersten gehen. Ein Bußgeld wird hier nicht fällig. Dass bereits ein Wespengegner mit einem Bußgeld für das Töten einer Wespe belangt wurde, konnte der Naturschutzbund nicht bestätigen. Ein solcher Fall sei bislang nicht bekannt.

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