Frost bekämpfen Was ist bei Kälte erlaubt und was nicht?

Bonn · In der kommenden Woche soll es in Deutschland zu einer neuen Kältewelle kommen, auch in Bonn und der Region. Was muss ich als Autofahrer beachten, welches Salz darf bei Glätte gestreut werden? Ein Überblick.

Zugefrorene Scheiben am Auto oder auch der glatte Gehweg: Im Winter greifen die Menschen immer wieder auf Mittel und Wege zurück, die eigentlich gar nicht erlaubt sind. Wir klären auf, was verboten ist und welche Alternativen zur Auswahl stehen:

Motor warmlaufen lassen

Bei den nächtlichen Temperaturen kommt es häufig zum Zufrieren von Autoscheiben. Um nicht kratzen zu müssen, lässt der eine oder andere Autofahrer den Motor am Morgen im Stehen warmlaufen. Doch das ist verboten. Nach dem Verkehrsrecht sind unnötige Lärm- und Abgasbelästigungen untersagt. Das Landesimmissionsschutzgesetz besagt zudem, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden müssen. Wer dennoch seinen Motor im Stehen warmlaufen lässt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Doch die Stadt oder Gemeinde kann jedoch auch ein höheres Bußgeld ansetzen, so auch in Bonn. "Die Stadt Bonn als Ordnungsbehörde kann ein höheren Bußgeld ansetzen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Motor über längere Zeit im Stand warmgelaufen ist", sagt Stefanie Zießnitz vom städtischen Presseamt. Auf öffentlicher Fläche greife hier die Straßenverkehrsordnung, auf privater Fläche das Landesemissionsschutzgesetz.

Auch das Losfahren mit einer noch komplett oder teilweise zugefrorenen Scheibe ist verboten. Das erhöht laut Polizei das Risiko für Verkehrsunfälle und kann zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen. Für dieses Vergehen kann es ebenfalls zu einem Bußgeld in einer Höhe von zehn Euro kommen.

Alternative: Für die Scheibe kann eine Frostschutzfolie geholt werden. Trotzdem muss darauf geachtet werden, dass die Außenspiegel und äußeren Fensterscheiben komplett freigekratzt werden. Alternativ kann sich der Fahrzeughalter eine Standheizung zulegen. Diese kann vor Benutzung des Autos eingeschaltet werden und sorgt für freie Scheiben und eine angenehme Temperatur im Innenraum.

Salz streuen

In den meisten Kommunen und Städten in Deutschland hat der Bürger die Pflicht dafür zu sorgen, dass anliegende Gehwege von Schnee und Eis befreit sind. Laut aktuellem Urteil endet die Räum- und Streupflicht des Vermieters an der Grundstücksgrenze. Ein effektives Mittel dagegen ist Salz. Doch durch das Streuen von Salz werden Pflanzen beschädigt, das Grund- und Abwasser wird belastet und Tiere laufen ihre Pfoten wund. Ob das Streuen von Salz verboten ist, regeln die Kommunen selbst. In Bonn gilt: das Streumittel Salz ist im privaten Gebrauch verboten (Straßenreinigungssatzung). Ausnahmefälle sind extreme Witterungsverhältnisse wie Blitzeis und Glatteis an Gefahrenstellen, wo kein anderes Streumittel hilft.

Alternative: Schnee kann ganz klassisch mit Besen und Schippe vom Gehweg geräumt werden. Bei Vereisung kann auf andere, unschädliche Streumittel zurückgegriffen werden. Sand, Granulat, Sägemehl oder Splitt sind erlaubte Alternativen.

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