Bonität des zukünftigen Mieters ist "ein entscheidendes Kriterium" Schwierige Wohnungssuche mit Kind

BONN · Eine alleinerziehende Mutter aus Bad Godesberg fühlte sich von vielen Vermietern abgelehnt - weil sie allein mit Kind eine Wohnung suchte. Experten aus der Region erklären, was Eigentümer dürfen und was nicht.

 Alleinerziehende haben es nach Ansicht einer Godesberger Mutter besonders schwer, eine Wohnung für sich und ihren Nachwuchs zu finden – auch wenn sie genug Geld verdienen.

Alleinerziehende haben es nach Ansicht einer Godesberger Mutter besonders schwer, eine Wohnung für sich und ihren Nachwuchs zu finden – auch wenn sie genug Geld verdienen.

Foto: dpa

Die Suche nach einer Mietwohnung auf dem Bonner Immobilienmarkt ist ohnehin kein Vergnügen. Denn bekanntlich fehlt es an Objekten, und auf die, die in erschwinglichen Preislagen angeboten werden, melden sich in der Regel viele Interessenten. Das wiederum versetzt viele Vermieter in die komfortable Lage, auswählen zu können, wer ihnen für ihre Wohnung gefällt.

Die 40 Jahre alte Bad Godesbergerin Kristina A. (der komplette Name ist der Redaktion bekannt), die seit Anfang des Jahres für sich und ihr zwei Jahre altes Kind eine Dreizimmerwohnung etwa im Villenviertel, Rüngsdorf, Plittersdorf oder Mehlem sucht, passte offenbar vielen Vermietern nicht.

Denn die Frau konnte sich nur „etwa zehn Prozent der angebotenen Wohnungen ansehen“. Und das bei etwa fünf bis zehn Wohnungen pro Woche, die für sie in Frage kamen: „In der Regel kontaktierte ich Maklerbüros, ganz selten Vermieter direkt.“

Die hohe Ablehnungsquote konnte sie sich zunächst nicht erklären: „Oft bekam ich auf Anfragen gar keine Antwort, selten Absagen mit der Begründung der Vielzahl der Interessenten.“ Erst ein privater Vermieter schenkte ihr reinen Wein ein: „Er hatte aufrichtig Bedenken geäußert, ob ein Kind in die Hausgemeinschaft passt und Mietzahlungen gesichert sind.“

Mehrere Makler, auch aus dem privaten Umfeld, hätten ihr dann hinter vorgehaltener Hand und aus ihrer langjährigen Erfahrung berichtet, „dass Vermieter alleinstehende Personen, Eheleute oder auch Wohngemeinschaften bevorzugen“. Der General-Anzeiger hörte sich unter Fachleuten und vor allem in Bad Godesberg tätigen Maklern um, ob dies ein Einzelfall und ein solches Vorgehen von Mieterseite überhaupt zulässig ist.

„Es ist gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) untersagt und mit Sanktionen versehen, zwischen mehreren Mietbewerbern nach den persönlichen Lebensumständen zu differenzieren, Bewerberinnen also zum Beispiel nur deshalb abzulehnen, weil sie alleinerziehend sind“, stellt Rechtsanwalt Hans-Ulrich Niepmann, Verbandsjurist des IVD West, klar.

Selbstverständlich könne der IVD Verstöße gegen diese Regelung nicht gutheißen. Allerdings gebe es immer wieder Fälle, bei denen Vermieter dem von ihnen eingeschalteten Makler ausdrückliche Vorgaben machen, „wen sie als Mieter akzeptieren wollen und wen nicht“.

Ein wählerischer Wohnungsmarkt

Hintergrund sei ausnahmslos die Sorge um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerber und das Interesse an einem möglichst langfristigen Mietverhältnis. „Es ist deshalb durchweg eben nicht der Makler, der solche Bewerberinnen ablehnt, sondern sein Auftraggeber, der Vermieter“, stellt Verbandsjurist Niepmann klar: „Dem Makler ist naturgemäß am zügigen Abschluss eines Mietvertrages gelegen, um seine Provision erzielen zu können.“ Bestimmte Bewerber auszuschließen könne schon deshalb nie in seinem Interesse liegen.

Die Erfahrung, dass Alleinerziehende von vorn herein von der Wohnungsvergabe ausgeschlossen werden, kann der Bad Godesberger Makler Jan-Peter Sattler-Riegel, nicht bestätigen. Allerdings wird er in seinem Berufsleben durchaus mit Vorbehalten von Vermietern konfrontiert, die sich etwa gegen Raucher, Haustierhalter oder Mieter mit Migrationshintergrund richten.

Auch Immobilienmakler Franz Lanzendörfer, der seit langem sein Büro in Bad Godesberg hat, und der den örtlichen Mietmarkt gut kennt, sagt: „Zu mir ist noch kein Vermieter gekommen, der von vorn herein Alleinerziehende von einer Vermietung ausschließen wollte.“ Ganz aktuell weiß er von einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern zu berichten, mit der er einen Mietvertrag für ein Haus in Bad Godesberg abgeschlossen hat.

Entscheidend, so sagt Franz Lanzendörfer, sei für Vermieter weniger der Status des Mieters als dessen Bonität. Daran hapert es seinen Erfahrungen nach oft, weil etwa Unterhaltszahlungen der Väter strittig sind: „Wenn eine Wohnung 800 Euro Miete im Monat kostet, sollte eine alleinerziehende Mutter schon über rund 2000 Euro netto im Monat verfügen können“, erklärt er. In Bonn werde im Schnitt fast ein Drittel des Einkommens für Miete ausgegeben.

Für den Vermieter sei gerade die Bonität des zukünftigen Mieters „ein entscheidendes Kriterium“, betont Experte Lanzendörfer. Worauf auf Vermieterseite zudem geachtet werde: „Auch die Bewohnerstruktur einer Immobilie muss stimmen.“ Anders formuliert: Bei einem Mehrparteienhaus, in dem überwiegend alleinstehende Mieter wohnen, könnte es aus Lanzendörfers Sicht für eine Familie mit Kindern schwer werden, den Zuschlag zu bekommen.

Denn sich nach dem Einzug gegen Kinderlärm zu wehren, wird nach Erfahrungen von Jörg Schneider, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Bonner Anwaltverein und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, schwierig: „Selbst der Bundesgerichtshof hält Kinderlärm für sozialadäquat, und der Nachbar darf nicht einmal die Miete mindern, wenn das nach vollen Windeln müffelnde Kind den ganzen Tag schreit.“ Daher sei es naheliegend, dass mancher Vermieter diese Probleme zu umgehen versuche, indem er seine Immobilie nicht an Bewerber mit Kind vermiete.

Finanzen als wichtiges Kriterium

Schneider hält die finanzielle Absicherung des Vermieters ebenfalls für das wichtigste Kriterium bei der Mieterauswahl. Aus seiner Praxis weiß er, dass die Kaution häufig nicht ansatzweise ausreicht, wenn der Mieter in finanzielle Schieflage gerät: „Hier könnte es helfen, wenn ein finanzstarker Partner, wie beispielsweise ein Elternteil, mit in den Mietvertrag aufgenommen wird.“ Zumal eine alleinerziehende Mutter oft gezwungen sei, „in Teilzeit zu arbeiten”, ergänzt Bernd Viebach, Projektleiter bei dem Bonner Unternehmen Kraft Immobilien: „Viele Vermieter befürchten, die Miete verspätet, oder im schlimmsten Fall gar nicht zu erhalten.” So komme es, dass Vermieter häufig kinderlose Paare oder Einzelpersonen „per se bevorzugen”.

Dass Zweifel an ihrer Bonität ausschlaggebend für das Desinteresse der Vermieter war, glaubt Kristina A. bei einem Nettomonatsverdienst von rund 2500 Euro eher weniger. Vielmehr identifizierte sie den entscheidenden „Makel“ ihres Profils an anderer Stelle: „Ein befreundeter Makler gab mir den Tipp, mein Kind zu verschweigen“. So könnten mehr Kontakte zu Vermietern entstehen. „Dieses Vorgehen kam für mich aber grundsätzlich nicht in Frage.“ Kristina A. blieb dieser Linie treu und fand unlängst trotzdem eine passende Wohnung für sich und ihr Kind: Die bekam sie über ihr privates Netzwerk angeboten. „Das Mietverhältnis wurde bei Kaffee und Kuchen in geselliger Runde und per Handschlag geschlossen“, berichtet sie. Was ihr ganz wichtig war: „Wir fühlten uns willkommen.“

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