Mieter haben Anspruch auf heißes Vollbad

München · Kalte Füße, kalte Hände - was hilft dagegen besser als ein ausgiebiges, heißes Vollbad? Und das steht Mietern auch zu, wie nun das Amtsgericht München urteilte.

 In die heiße Wanne eintauchen - darauf haben Mieter ein Anrecht. Foto: Hans Wiedl

In die heiße Wanne eintauchen - darauf haben Mieter ein Anrecht. Foto: Hans Wiedl

Foto: DPA

Heißes Badewasser und eine volle Wanne - das können Mieter nach einem Urteil des Amtsgerichts München von ihren Vermietern verlangen. Für ein angenehmes Baden müsse das Wasser mindestens 41 Grad warm sein, befand die Richterin und berief sich auf eigene Erfahrungen. Mit lauen 37 Grad müssen sich Mieter demnach nicht begnügen. Außerdem darf es nicht allzu lange dauern, bis ein Vollbad eingelassen ist. Es sei Mietern nicht zuzumuten, 42 Minuten auf eine volle Wanne zu warten, zumal das Wasser in dieser Zeit schon wieder abkühle, heißt es in der am Montag (12. November) veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung.

Das Amtsgericht verurteilte den Vermieter dazu, eine größere Gastherme einzubauen. Ein Mieter hatte geklagt, weil die neue Therme in seiner Wohnung seiner Ansicht nach zu klein war. Ein Sachverständiger ließ daraufhin im Bad des Mieters ein Vollbad ein und stoppte die Zeit. Sein Befund: Es dauerte rund 42 Minuten, die Wanne mit 45 Grad heißem Wasser zu füllen.

Der Vermieter argumentierte mit gesundheitlichen Aspekten: Höhere Wassertemperaturen überlasteten Herz und Kreislauf und trockneten die Haut aus, erklärte er nach Angaben des Gerichts, das ihm aber nicht folgte. Der Mieterverein München bewertete diese Gesundheitstipps als befremdlich. "So viel Eigenverantwortung muss man seinem Mieter schon zugestehen, dass er selbst beurteilen kann, bei welcher Wassertemperatur er baden möchte", sagte die Sprecherin Anja Franz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort