Einheits- oder Pauschalpreis für Handwerker?

Bonn · Das Angebot eines Handwerkers kostet am Ende oft mehr als angepriesen. Das liegt an der Art der Kostenkalkulation. Einen Überblick gibt Michael Sattler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht im Verband Wohneigentum:

 Je nach dem ob der Handwerkerrechnung ein Einheitspreis, ein Pauschalpreis oder ein Stundenlohn zugrunde liegt, können die Kosten ganz unterschiedlich ausfallen. Foto: Kai Remmers

Je nach dem ob der Handwerkerrechnung ein Einheitspreis, ein Pauschalpreis oder ein Stundenlohn zugrunde liegt, können die Kosten ganz unterschiedlich ausfallen. Foto: Kai Remmers

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Der Einheitspreis: Der Handwerker bietet eine Leistung zu einem Preis pro Einheit an. Er will zum Beispiel für das Streichen einer Wand 25 Euro pro Quadratmeter nehmen. Das Problem: Geschätzt wird, dass die Arbeit 40 Quadratmeter umfasst. Sind es aber letztlich 50, erhöht sich auch die zu zahlende Endsumme.

Der Pauschalpreis: Eine Arbeit wird zu einer festgelegten Summe erledigt - etwa alle Fußleisten im Rahmen von Malerarbeiten abnehmen und wieder anbringen für 100 Euro. Hier denken viele Bauherren, sie zahlen nach den Arbeiten exakt den im Angebot ausgewiesenen Betrag. Aber: Das ist nur der Fall, wenn sich Handwerker und Auftraggeber festgelegt haben, dass die gesamte Leistung zu einem festen Preis erbracht wird und zwar unabhängig von Massenänderungen.

Der Stundenlohn: Ist der Aufwand schwer vorherzusehen und somit ein Einheits- oder Pauschalpreis nicht zuverlässig kalkulierbar, gibt es die Möglichkeit zum Stundenlohn für die Handwerker. Die Angebote können auch eine Schätzung der Arbeitsstunden enthalten. Der Verband rät, bei diesen Angeboten misstrauisch zu sein. Der Handwerker kann die Arbeit bewusst verzögern, um mehr zu verdienen. Der Rat: den Fortschritt genau überwachen.

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