Bei Ethanol-Dekorfeuerstelle auf DIN-Norm achten

Köln · Sie benötigen keinen Schornstein und sind pflegeleicht. Dennoch sollten Dekorfeuerstellen unabhängig geprüft sein. Ein unsachgemäßer Gebrauch kann zu Bränden führen oder die Gesundheit schädigen.

 Die DIN-Norm 4734-1 legt die Anforderungen für Dekorfeuerstellen fest. Geräte sollten diese Normnummer tragen. Foto: Jens Büttner

Die DIN-Norm 4734-1 legt die Anforderungen für Dekorfeuerstellen fest. Geräte sollten diese Normnummer tragen. Foto: Jens Büttner

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Beim Kauf einer Ethanol-Dekorfeuerstelle sollten Verbraucher auf die DIN-Norm 4734-1 achten. Trägt das Gerät ein entsprechendes Prüfsiegel, bedeutet dies, ein unabhängiger Prüfer hat es zertifiziert und es erfüllt alle wichtigen Sicherheitsstandards. Das erläutert Mario Reimbold, Spezialist für Feuerungsanlagen beim TÜV Rheinland. Wichtig sei außerdem ein geeigneter Standort: Geräte zum Aufstellen gehören nicht in die Nähe von brennbaren Gegenständen wie Gardinen oder Wanddekorationen. Außerdem muss die Stellfläche stabil sein. Wandgeräte sollten fachgerecht befestigt werden.

Für beide Gerätetypen gilt: Die Öfen haben keinen Abzug und stoßen ihre Schadstoffe in den Raum aus. Reimbold rät daher zu regelmäßigem Lüften. Darüber hinaus sollte der Brennstoff qualitativ hochwertig sein: Der TÜV empfiehlt Ethanol mit einem Reinheitsgehalt von mindestens 96 Prozent. Das bewirke eine hohe Schadstofffreiheit.

Der Brennstofftank der Dekorfeuerstelle sollte nur dann befüllt werden, wenn das Gerät ausgeschaltet und maximal handwarm ist. Es sollte außerdem nie mehr Ethanol eingefüllt werden, als es das Tankvolumen zulässt, erklärt Reimbold. Zu beachten ist auch, dass solche Feuerstellen reine Dekoration sind und sich nicht zum Heizen eignen.

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