Rechtliche Einordnung Wem gehören Fundsachen und wann gibt es Finderlohn?

Bonn · Darf man auf der Straße gefundenen Schmuck, Bargeld oder sonstige Dinge einfach behalten? Wann gibt es eigentlich einen Finderlohn? Auf die Fragen zum Thema Fundsachen gibt es hier die wichtigsten Antworten.

 Symbolfoto.

Symbolfoto.

Foto: DPA

"Wers findet darfs behalten", die Aussage stimmt nur in wenigen Ausnahmen und wird oft falsch verstanden. Wenn man zum Beispiel Schmuck, Bargeld oder eine Brieftasche findet, wird man nicht automatisch direkt zum Besitzer. Im Gegenteil. Die Fundsache ist in diesem Moment zwar besitz-, aber nicht herrenlos und hat bereits einen Eigentümer.

Behält man das Geld oder den Gegenstand trotzdem, macht man sich wegen Unterschlagung strafbar. Wird man dabei erwischt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wie Rechtsexperten des Versicherers Arag warnen.

Wann muss ich zum Fundbüro?

Ist der Besitzer auf dem ersten Blick nicht zu ermitteln, sind Polizei und das Fundbüro die Ansprechpartner. Dort muss jeder gefundene Gegenstand abgegeben und gemeldet werden. Das beinhaltet beispielsweise auch die Informationen wie Fundort und Zeit. Zusammengefasst alles, was zur Ermittlung des Eigentümers beiträgt. Als zuständige Behörde ist das Fundbüro je nach Gemeinde beim Ordnungs- oder Bürgeramt angesiedelt.

Sind hingegen Namen und Kontaktdaten des Besitzers bekannt, zum Beispiel durch einen Zettel oder einen Schild mit Adresse, muss man den Eigentümer sofort informieren. Fundsachen mit einem Wert von weniger als zehn Euro sind von den Regelungen ausgenommen.

Wie viel Finderlohn gibt es?

Grundsätzlich sollten Fundsachen nicht wegen des Finderlohns zurückgebracht werden. Trotzdem dürfen sich die ehrlichen unter den Findern freuen und werden per Gesetz mit Finderlohn honoriert. Dieser kann unterschiedlich hoch ausfallen und richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

Dabei gilt, ist der Fund bis zu 500 Euro wert, gibt es fünf Prozent des eigentlichen Wertes. Maximal kann man also mit 25 Euro rechnen. Liegt die Fundsache über einem Wert von 500 Euro, ist drei Prozent der festgeschriebene Finderlohn. Macht zum Beispiel bei einem Gegenstand im Wert von 800 Euro einen Finderlohn von 34 Euro. Wer ein Tier findet, kann sich ebenfalls über drei Prozent Finderlohn freuen.

Es gibt aber auch Ausnahmen. So können Eigentümer bei ideellen Werten den Finderlohn beliebig festlegen und so für eine deutlich höhere Prämie sorgen. Werden Gegenstände in Behördenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, gibt es eine Belohnung nur, wenn der Wert über 50 Euro liegt und auch nur in Höhe von 50 Prozent des regulären Anspruchs.

Bekomme ich die Fundsache irgendwann?

Ja, nach sechs Monaten ab Meldung im Fundbüro. Aber nur dann, wenn sich der Eigentümer nicht gemeldet hat oder ermittelt werden konnte. Ist die Frist verstrichen, wird der Finder zum neuen Eigentümer der Sache.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort