Cannabis und Co Das ändert sich ab dem 1. März

Berlin · Viele Veränderungen erwarten Verbraucher ab dem 1. März. Nicht nur das Gesetz für Cannabis auf Rezept tritt in Kraft, sondern auch zahlreiche andere Neuerungen, die uns direkt betreffen.

 Ein Musterexemplar des neuen deutschen Reisepasses. Unter UV-Licht sieht man neue Sicherheitsmerkmale.

Ein Musterexemplar des neuen deutschen Reisepasses. Unter UV-Licht sieht man neue Sicherheitsmerkmale.

Foto: Michael Kappeler/dpa

März ist der Monat der neuen Regelungen und Gesetze. Hier sind die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher:

Cannabis auf Rezept erhältlich

Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Die Kosten sollen von den Krankenkassen getragen werden. Vor dem Erhalt von Marihuanaauf Rezept müssen nach Angaben der Bundesregierung jedoch andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Im Einzelfall entscheidet der behandelnde Arzt. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleibt allerdings verboten.

Umstellung auf DVB-T2 Empfang

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg gibt es zur Zeit vier Möglichkeiten des Fernsehempfangs: Antenne, Kabel, Satellit und Internet. Ab 29. März stellen TV-Sender zunächst in Ballungsräumen ihre terrestrische Ausstrahlung auf den neuen Standard DVB-T2 um. Davon sind alle Verbraucher betroffen, die ihr Fernsehprogramm digital terrestrisch über DVB-T, also über eine Zimmer- oder Dachantenne empfangen. Künftig benötigen diese ein neues Empfangsgerät, sofern es nicht im TV-Gerät integriert ist. Ohne neuen Receiver können Betroffene bald kein Programm mehr empfangen.

Verbesserung im Urheberrecht

Urheber und Künstler können laut Bundesregierung ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Der Anspruch sei zwar bereits 2002 gesetzlich verankert worden. Vor allem freiberuflich tätige Künstler setzten dies aber oft nicht durch.

Modernisierter Reisepass

Ab dem 1. März gibt es für die Deutschen einen neuen Reisepass, der mit zahlreichen neuen Sicherheitsmerkmalen ausgerüstet ist. So besteht jede Innenseite aus Sicherheitspapier mit Wasserzeichen. Auf den Seiten in der Mitte ist unter UV-Licht das Brandenburger-Tor zu erkennen.

Außerdem ist ein metallisierter, maschinell prüfbarer Streifen mit Seriennummer des Dokuments und Namen des Besitzers eingearbeitet. Die Passkarte besteht aus dem gleichen Material wie der Personalausweis und zeigt neben dem normalen Foto auch ein holografisches Porträt auf der Datenseite, sowie ein Laserklappbild und ein Fenster mit personenbezogenen Daten auf der Titelseite.

Insgesamt ist der neue Reisepass etwas kleiner und flexibler als sein Vorgänger. Er gilt als besonders fälschungssicher und wird 60 Euro kosten.

Rauch- und Feuerverbot in Wäldern

Eine weitere Neuerung ist das ab Anfang März geltende Rauchverbot in Wäldern. Daneben darf man im und am Waldkein Lager- oder Grillfeuer entfachen, wie die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bonn erläutert. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr, die häufig sogar schon im Frühling herrsche, soll die Regelung bis 31. Oktober gelten. Um Waldbrände zu vermeiden, dürfen auch keine Autos, Motorräder und Nutzfahrzeuge der Landwirte auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden, da ihre heiß gelaufenen Katalysatoren Feuer entfachen können. Außerdem sollte man Müll nicht im Waldzurücklassen: Eine Glasflasche, Folien, Feuerzeug und Dosen mit chemischen Abfällen können ein Brandherd werden.

Gebührenpflichtige Postfächer

Wer künftig seine Briefe aus einem der 818.000 Postfächer der Deutschen Post holt, muss dafür neuerdings eine Jahresgebühr zahlen. Ab dem 1. März kassiert die Post von Privatkunden und Gewerbetreibenden eine Gebühr von 19,90 Euro pro Jahr für die Nutzung eines solchen Postfaches. Bisher mussten Kunden für die Einrichtung nur einen Einmalbetrag von 15 Euro bezahlen. Die Änderung wurde bereits zum Jahresanfang mitgeteilt und mit gestiegenen Kosten für Instandhaltung und Immobilien begründet.

Neue Mofa- und Moped-Kennzeichen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass ab dem 1. März nur noch die neuen, schwarzen Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds gelten. Die alten grünen verlieren dann ihre Gültigkeit. Wer damit weiterfährt, habe keinen Haftpflichtschutz mehr und mache sich strafbar.

Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Sie sind bei den Kraftfahrtversicherern zu bekommen. Unter anderem sind sie für Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds nötig, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Aber auch etwa für Elektrofahrräder, die bei Geschwindigkeiten über 25 km/h beim Treten unterstützen, so der GDV.

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