Das ändert sich zum Jahreswechsel Alles neu macht der Januar

Berlin · Ob Steuern, Rente, Versicherungen oder neue Grenzwerte: Am ersten Tag des Jahres treten regelmäßig wichtige Änderungen in Kraft. Und es gibt sogar einen Feiertag mehr.

Beim Bezahlen, im Haushalt, im Arbeitsleben und beim Arzt - für die Bundesbürger ändert sich im neuen Jahr manches. Was genau es ist und welche Fristen gegebenenfalls zu beachten sind, zeigt der Überblick.

Feiertag: Für Millionen Arbeitnehmer gibt es im Herbst ein besonderes "Geschenk": Der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ist zum 500. Jubiläum ausnahmsweise ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag.

Steuern: Bürger und Unternehmen profitieren 2017 von einer Mini-Entlastung bei der Einkommensteuer. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Grundfreibeträge regelmäßig an das Existenzminimum anzupassen. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Er steigt im nächsten Jahr um 168 Euro auf 8820 Euro, bei Ehepartnern auf 17 640 Euro. Eine zusätzliche Entlastung gibt es für Eltern. Denn der Kinderfreibetrag steigt um 108 Euro auf 4716 Euro.

Außerdem gleicht die Regierung die kalte Progression aus, die im Zusammenwirken von Gehaltssteigerung und Inflationsrate entsteht. Dazu werden die Eckwerte bei der Berechnung der Einkommenssteuer um die für 2016 erwartete Inflationsrate von 0,73 Prozent angehoben.

Kindergeld: Die Erhöhung des Kindergeldes fällt bescheiden aus: Für das erste und zweite Kind gibt es je 192 Euro, zwei Euro mehr als 2016. Für das dritte und vierte Kind beträgt die Unterstützung 198 Euro, für jedes weitere 225 Euro.

Unterhalt: Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Für das Jahr 2017 sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes maximal 8820 Euro abziehbar und damit 168 Euro mehr als 2016.

Steuererklärung: Mit der Steuererklärung können sich die Bürger künftig zwei Monate länger Zeit lassen: Am 31. Juli muss sie beim Finanzamt vorliegen. Aber Achtung: Erstmals wirksam wird diese Regelung für das Steuerjahr 2018, also mit der Steuererklärung 2019. Belege, etwa Quittungen für Spenden, die ab 2017 gezahlt wurden, oder Bescheinigungen über die Kapitalertragsteuer, müssen künftig nicht mehr beigefügt werden. Das Finanzamt fordert die Belege nur bei Bedarf an, sie sollten also in jedem Fall einige Zeit aufbewahrt werden, in der Regel mindestens ein Jahr.

Sozialversicherung: Wie in jedem Jahr werden die Beitragshöchstgrenzen in den Sozialversicherungen angehoben. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert die Grenze, bis zu der Pflichtbeiträge anfallen, von 6200 Euro auf 6350 Euro monatlich. Besonders stark steigt die Höchstgrenze in den neuen Ländern: Sie nimmt um 300 Euro auf 5700 Euro monatlich zu. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Höchstgrenze von 4237,50 auf 4350 Euro brutto.

Während der Rentenbeitrag stabil bei 18,7 Prozent des Bruttoeinkommens bleibt, wird die Krankenversicherung für die vielen Kassenpatienten teurer: Die meisten Kassen erhöhen die Zusatzbeiträge; im Durchschnitt steigen sie von bisher 0,9 auf 1,1 Prozent.

Pflegeversicherung: Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes wird das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ausgebaut. Eingeführt wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen richtet. Demenzkranken wird Anspruch auf die gleichen Leistungen eingeräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich werden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet. Der Beitrag in der Pflegeversicherung steigt von 2,35 auf 2,55 Prozent. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent.

Mindestlohn: Am 1. Januar 2017 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde.

Arbeitslosengeld II: Auch die Hartz-IV-Sätze werden angehoben. Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende steigt von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat, für Paare von 364 auf 368 Euro pro Partner. Die größte Steigerung gibt es mit 21 Euro mehr bei den 6- bis 13-jährigen Kindern auf dann 291 Euro im Monat.

Riester-Verträge: Anbieter von Riester-Verträgen sind künftig verpflichtet, ihre Kunden vor dem Vertragsabschluss mit einem neuen Produktinformationsblatt zu informieren. Das Blatt soll alle wesentlichen Informationen enthalten und über Chancen, Risiken und Kosten aufklären. Kosten, die in dem Informationsblatt nicht ausgewiesen sind, muss der Kunde nicht tragen. Diese Vorgabe gilt auch für die Rürup-Rente für Selbstständige. Darüber hinaus dürfen Besitzer dieser offiziell Basis-Rente genannten Altersvorsorge einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der von den Finanzämtern anerkannte Teil der Beiträge steigt von 82 auf 84 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 19 624 Euro.

Rente: Mit der schrittweisen Einführung der Rente mit 67 erhöhen sich die Altersgrenzen im Jahr 2017 um einen Monat. Versicherte, die 1952 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und sechs Monaten.

Neu ist die Flexi-Rente: Sie soll Arbeitnehmern zwischen 63 und 67 Jahren einen besseren Übergang in den Ruhestand ermöglichen, indem Teilrente und Teilzeitarbeit besser kombiniert werden können. Die bisher starren Hinzuverdienstgrenzen fallen weg. Von Januar an gilt: Rentnern, die ab einem Alter von 63 Jahren mehr als 6300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrags von der Rente abgezogen. Versicherte erhalten auch mehr Flexibilität, um zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen und auf diese Weise Abschläge auszugleichen.

Betriebsrenten: Die betriebliche Altersvorsorge profitiert von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Maximal 3048 Euro werden im Jahr gefördert, 72 Euro mehr als bisher. In bestimmten Fällen bleiben dazu noch Beiträge bis zu einer Summe von 1800 Euro steuerfrei.

Lebensversicherungen: Der Garantiezins sinkt weiter. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Anbieter maximal 0,9 Prozent Verzinsung für diese Anlagen zusagen. Auf bestehende Verträge wirkt sich diese Änderung nicht aus. Sie müssen wie beim Vertragsabschluss zugesagt bedient werden.

Energie: Strom wird teurer. Denn die Ökostromumlage, mit der die Verbraucher und Unternehmen die Energiewende mitfinanzieren, erhöht sich im kommenden Jahr um gut einen halben Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage steigt damit auf 6,88 Cent. Einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden kostet sie dann 240 Euro im Jahr oder 20 Euro pro Monat.

Besitzer von Photovoltaikanlagen müssen für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom ab Januar 40 Prozent der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) bezahlen, nach 35 Prozent in diesem Jahr. Die meisten Eigenheimbesitzer mit Solarzellen auf dem Dach sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von dieser Regelung nicht betroffen. Denn die ersten 10 000 Kilowattstunden sind von dieser Abgabe befreit. Die Verbraucherzentrale rät dazu, ohnehin geplante Modernisierungen oder Erweiterungen von Solaranlagen 2017 durchzuführen. Denn im darauf folgenden Jahr entfällt die Befreiung von der EEG-Umlage.

Staubsauger: Ab September 2017 dürfen in der Europäischen Union keine Geräte mehr verkauft werden, die mehr als 900 Watt leisten. Das sieht die sogenannte EU-Ökodesign-Richtlinie vor.

TV-Geräte: Ab Januar ändern sich die Energielabel bei TV-Geräten. Die beste Kategorie ist künftig A++ statt wie bisher A+. Die schlechteste ist E.

Roaming-Gebühren: Ab dem 15. Juni 2017 dürfen die Mobilfunkanbieter für das Telefonieren in den EU-Staaten ebenso wie für das Surfen im Internet oder den Versand von SMS nur noch die heimischen Gebühren berechnen. Die teilweise happigen Aufschläge werden verboten. Davon gibt es nur Ausnahmen, wenn Kunden diese Regelung unbotmäßig nutzen, indem sie zum Beispiel Verträge in einem billigen Land abschließen und in einem teuren wohnen.

Verkehr: Radfahrer müssen sich anders als bisher im neuen Jahr nach den Ampelzeichen des Autoverkehrs richten. Bisher galten die Lichtzeichen für Fußgänger als Orientierung. Rettungsgassen für Krankenwagen, Polizei und Feuerwehr müssen künftig gebildet werden, sobald auf Autobahnen oder Außerortstraßen Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt. Wer auf der linken Spur fährt, muss dazu nach links ausweichen, alle anderen Fahrzeuge nach rechts, damit dazwischen eine Spur frei wird.

Geld: Ab dem 4. April soll ein neuer 50-Euro-Schein Fälschern das Leben schwerer machen. Zur Erstausstattung werden insgesamt 5,4 Milliarden Stück gedruckt. Der neue Schein hat unter anderem wie schon der neue 20-Euro-Schein ein Porträt-Fenster als neues Sicherheitsmerkmal. Hält man die Note gegen das Licht, wird das Fenster durchsichtig und man sieht ein Porträt der griechischen Mythengestalt Europa.

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