Welche Rechte haben Arbeitnehmer? Fragen und Antworten zur Weiterbildung im Job

Berlin · Wer eine neue Aufgabe übernimmt, bekommt die nötige Qualifikation dafür hoffentlich vom Arbeitgeber. Doch wie sieht es mit Fort- oder Weiterbildungen aus, die nicht direkt mit dem Job zu tun haben?

 Weiterbildungen sind wichtig - darin sind sich fast alle Experten einig. In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer deshalb auch ein Recht darauf, sich für Kurse oder Seminare freistellen zu lassen.

Weiterbildungen sind wichtig - darin sind sich fast alle Experten einig. In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer deshalb auch ein Recht darauf, sich für Kurse oder Seminare freistellen zu lassen.

Foto: zerocreatives/Westend61/dpa-tmn -

Ohne lebenslanges Lernen geht es nicht. Da sind sich fast alle Experten einig: Wer in der modernen Arbeitswelt Schritt halten will, muss sich permanent weiterbilden.

Fraglich ist nur, ob der Arbeitgeber dafür bezahlen muss - oder ob er es wenigstens erlauben muss. Gibt es ein Recht auf Weiterbildung? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick - und zwei Beispiele aus der Praxis.

Hat ein Angestellter das Recht auf Weiterbildung?

Eigentlich nicht, aber meistens doch. Ein generelles Recht gibt es nicht, sagt Arbeitsrechtler Peter Meyer. Aber in fast allen Bundesländern gibt es Bildungsurlaubsgesetze - Ausnahmen sind Bayern und Sachsen. Es liegt an der jeweiligen Landespolitik, wie diese Gesetze ausgestaltet sind. „Meist hat man jedes Jahr ein Anrecht auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub, manchmal auch auf zehn Tage in zwei Jahren.“

Was zählt dabei alles als Bildungsurlaub?

So einiges: Man kann sich auf eine konkrete Aufgabe vorbereiten, zum Sprachenlernen in ein anderes Land gehen - oder auch etwas machen, das nur im weitesten Sinne etwas mit dem Beruf zu tun hat. Das Problem ist eher: „Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie diesen gesetzlichen Anspruch haben“, sagt Meyer. Dafür lohnt sich auch ein Blick in Tarif- und Arbeitsvertrag oder entsprechende Betriebsvereinbarungen. Denn auch dort kann geregelt sein, wie es im Unternehmen um das Recht auf Weiterbildung steht.

Muss der Chef der Weiterbildung zustimmen?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub form- und fristgerecht geltend macht. In Ausnahmefällen muss der Arbeitnehmer seine zeitlichen Wünsche für den Bildungsurlaub zurückstellen und diesen verschieben. Das gilt etwa dann, wenn der reguläre Urlaub von Kollegen mit schulpflichtigen Kindern vorgeht.

Ist Bildungsurlaub das Gleiche wie Urlaub?

„Das ist eine Freistellung zu Bildungszwecken, Urlaub hingegen dient der Erholung“, sagt Meyer. Daher muss man den regulären Urlaub auch nicht für eine Fortbildung opfern. Andererseits muss die Weiterbildung im Bildungsurlaub keinen direkten Bezug zu der Tätigkeit haben, die ein Arbeitnehmer ausübt. Also: Ein Yoga-Kurs auf Bali oder Töpfern in der Toskana könnte genehmigt werden - sofern der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Gelten andere Regeln, wenn ich Teilzeit arbeite?

Nein, die Stundenzahl spielt keine Rolle. „Das Gehalt wird während des Bildungsurlaubs ganz normal weitergezahlt“, sagt Meyer. Und das ist in der Regel auch schon der Beitrag des Arbeitgebers zur Weiterbildung. „Die Kursgebühren muss der Arbeitnehmer immer dann übernehmen, wenn er den Kurs ausgesucht hat.“ Auch die Länge der Betriebszugehörigkeit hat keinen Einfluss auf die Beantragung von Bildungsurlaub - lediglich die Probezeit muss vorbei sein.

Und wenn der Chef die Fortbildung verordnet, etwa weil eine andere Tätigkeit im Betrieb ansteht?

Dann muss er eigentlich auch bezahlen. Sofern der Arbeitnehmer nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten für die neue Tätigkeit hat, ist der Arbeitgeber gehalten, auf eigene Kosten für die notwendige Umschulung, Fortbildung oder betriebliche Einarbeitung zu sorgen. Verweigert der Chef das, sollten sich Mitarbeiter an den Betriebsrat wenden, erklärt Meyer. „Wenn es keinen Betriebsrat gibt und der Arbeitgeber weigert sich, die notwendige Fortbildung zu leisten, kann der Arbeitnehmer theoretisch erklären, er übernehme die neue Tätigkeit nicht.“ Doch das geschehe nur selten: Es liege ja auch im Interesse des Chefs, seine Mitarbeiter fachlich fortzubilden.

Abweichend von diesen Grundregeln gibt es in vielen Branchen und Betrieben aber auch eigene Regelungen rund um Bildungsurlaub und Weiterbildung. Eventuell haben Arbeitnehmer also noch mehr Möglichkeiten, lebenslang zu lernen - nachfragen lohnt sich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort