Arbeit Netz im Job privat nutzen: Betriebsrat darf mitsprechen

Freiburg · Facebook oder private E-Mails am Arbeitsplatz? Das ist in vielen Unternehmen schlicht untersagt. Doch was, wenn der Arbeitgeber Ausnahmen macht - hat dann auch der Betriebsrat Mitspracherecht?

 Manche Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern die private Internetnutzung am Arbeitsplatz - unter bestimmten Bedingungen. Doch wer hat Mitspracherecht bei den Details?

Manche Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern die private Internetnutzung am Arbeitsplatz - unter bestimmten Bedingungen. Doch wer hat Mitspracherecht bei den Details?

Foto: Andrea Warnecke

Bei der Nutzung privater E-Mail-Accounts am Arbeitsplatz besitzt der Betriebsrat Mitspracherechte bei Details.

Erlaubt eine Firma zum Beispiel die private Internetnutzung während der Arbeitszeit und will sie zugleich bestimmte Seiten wie Facebook blockieren, so muss der Betriebsrat mitbestimmen. Das gehe aus Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 1 des Betriebsverfassungsgesetzes hervor, berichtet die Zeitschrift "Personalmagazin" (Ausgabe 6/2016).

Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber die private E-Mail-Nutzung im Job auf bestimmte Zeiten - zum Beispiel nur während der Mittagspause - begrenzen will. Kein Mitspracherecht hat der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets im Job ganz untersagen möchte. Das zu entscheiden, ist allein Sache des Arbeitgebers.

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