Verbraucher Geklautes Auto beschlagnahmt: Käufer bekommt keinen Ersatz

Kleve · Vorsicht beim Kauf eines gebrauchten Autos: Ein gestohlenes Fahrzeug kann die Polizei sicherstellen und dem ursprünglichen Eigentümer zurückgeben. Der gutgläubige Käufer kann dann von seiner Vollkaskoversicherung trotzdem keinen Schadenersatz fordern.

 Beim Autokauf kann es passieren, dass einem ein gestohlenes Auto angedreht wird. Stellt die Polizei das Fahrzeug sicher, zahlt die Versicherung keinen Schadensersatz.

Beim Autokauf kann es passieren, dass einem ein gestohlenes Auto angedreht wird. Stellt die Polizei das Fahrzeug sicher, zahlt die Versicherung keinen Schadensersatz.

Foto: Kai Remmers

Wer ein gestohlenes Fahrzeug kauft, bekommt vom Versicherer keinen Schadenersatz, wenn die Polizei den Wagen beschlagnahmt. Das gilt auch, wenn der Käufer von dem Diebstahl nichts wusste.

In dem vom Landgericht Kleve verhandelten Fall (Az.: 6 O 36/15) hatte ein Mann das Auto gutgläubig erworben. In der Werkstatt stellte sich der Diebstahl heraus. Die Polizei beschlagnahmte den Wagen und gab ihm den ursprünglichen Eigentümer zurück. Der Käufer des Gebrauchtwagen forderte von seiner Vollkaskoversicherung Ersatz für den Verlust. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Zu Unrecht, entschieden die Richter. Denn von einem gestohlenen Wagen könne man kein Eigentümer werden. Außerdem liege ein Verlust, für den der Versicherer aufkommen müsste, nur bei einem Diebstahl oder Raub vor. In diesem Fall habe die Polizei das Fahrzeug ordnungsgemäß sichergestellt. Somit liege keine verbotene Entwendung vor. Die Vollkaskoversicherung müsse nicht für den Schaden aufkommen. Der Käufer könnte lediglich an den Verkäufer des Wagens Forderungen stellen.

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