Arbeit Ende des Elterngelds ändert nichts am Versicherungsschutz

Bremen · Arbeitnehmerkammer: Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, bleibt es auch, wenn das Elterngeld ausläuft. Es kommt nämlich auf einen anderen Faktor an.

 Auch wenn das Elterngeld ausläuft: Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt in der Elternzeit erhalten.

Auch wenn das Elterngeld ausläuft: Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt in der Elternzeit erhalten.

Foto: Uwe Anspach

Läuft das Elterngeld aus, aber die Elternzeit geht weiter, stellt sich die Frage nach dem Krankenversicherungsschutz. Viele denken, dass der nun ausläuft und sie sich neu versichern, also auch extra dafür zahlen müssen.

Doch das ist nicht der Fall, teilt die Arbeitnehmerkammer Bremen in der Broschüre "Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit" mit. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, dem bleibt die Mitgliedschaft so lange erhalten, wie er Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.

Weiterversichert sind deshalb auch Eltern, die kein Elterngeld mehr beziehen, weil die Elternzeit länger dauert.

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