Stecker-PV-Anlagen Stromsparen ist gar nicht so einfach

BONN · Verbraucher aus der Region dürfen Mini-Solaranlagen nicht selbst installieren. Zumindest ist die rechtliche Lage derzeit nicht eindeutig. In Bonn besteht Meldepflicht.

 Mini-Solaranlagen – auch Stecker-PV-Anlagen – sind steckbare Geräte zur Stromerzeugung, die sich leicht auf- und wieder abbauen lassen. Sie eignen sich dadurch für den Einsatz auf Balkon und Terrasse.

Mini-Solaranlagen – auch Stecker-PV-Anlagen – sind steckbare Geräte zur Stromerzeugung, die sich leicht auf- und wieder abbauen lassen. Sie eignen sich dadurch für den Einsatz auf Balkon und Terrasse.

Foto: Indielux

Man kauft sich eine Mini-Solaranlage, stellt sie in den Garten, steckt den Stecker in die Steckdose – und schon hat man Sonnenstrom für den eigenen Hausgebrauch. Diese Stecker-Photovoltaik(PV)-Anlagen, die derweil auch hierzulande erlaubt sind, haben durch ihre einfache Anwendung viel Charme für Verbraucher. Der General-Anzeiger berichtete erst jüngst über diese „Kraftwerke für den Balkon“.

Der Bonner Hauseigentümer Wolfgang Schäfer gehörte zu einer Reihe von Lesern, die sich bei Fachbetrieben in der Region informieren wollten. Allerdings kannte sich offenbar niemand richtig aus. Konkret sucht Hausbesitzer Schäfer eine Stecker-PV-Anlage für sein Haus in Bonn. „Ich wollte die dann nicht in den Garten stellen, sondern vielleicht auf das Dach.“ Die Anlage sei zur Stromersparnis gedacht. Schäfers Garten hat südwestliche Ausrichtung: „Wenn die Sonne scheint, haben wir sie von 10 bis 18 Uhr.“

Wolfgang Schäfer wollte aber unbedingt eines vermeiden: „Die Anmeldung eines Gewerbes und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand, den ich beruflich zur Genüge kenne.“ In der Region sprach Schäfer einen Serviceanbieter für dezentrale Energiesysteme, Photovoltaikanlagen und Stromspeicher ebenso an wie den Elektrobetrieb seines Vertrauens: „Beide konnten mir nicht helfen“. Auch eine überregionale Fachfirma konnte ihm keinen Ansprechpartner in Bonn nennen.

Warum Verbraucher bislang nur schwer fündig werden, erklärt Marcus Vietzke, Experte bei der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS): „Stecker-PV-Anlagen sind eine neue Produktlinie. Unternehmen, die bislang etwa auf den Festeinbau von konventionellen PV-Anlagen auf dem Dach spezialisiert sind, haben für diese 'mobilen Systeme' gar keine Vertriebswege“, sagt Vietzke. Der Diplomingenieur für regenerative Energien ist Gründer und Geschäftsführer von indielux. Ehrenamtlich koordiniert er die Arbeitsgruppe PVplug der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.. Daher seien seiner Ansicht nach Stecker-PV-Anlagen auch weniger bei Elektrobetrieben zu suchen als künftig eher bei Elektro- oder Baumärkten.

Eine Auswahl an Geräten, die es auf dem Markt gibt, stellt pv magazine auf seiner Internetseite vor. Bei pv magazine Deutschland handelt es sich nach eigener Aussage um ein unabhängiges Medienangebot „für Entscheider der Solarbranche, das die Meinungsbildung zu Technologie-, Wirtschafts-, Marketing- und Politikthemen begleitet“.

Ein Händler, der in der Region über einschlägige Erfahrung verfügt, ist Christoph Körner. Der Geschäftsführer der Infinitum GmbH aus Köln vertreibt seit rund fünf Jahren steckbare Solar-Geräte zum Selbstaufbau. Körber rechnet vor: „Die günstigste Stecker-PV-Anlage kostet ohne Befestigungsmaterial knapp 350 Euro und macht sich in fünf Jahren durch die Ersparnis beim Strombezug bezahlt.“ Da Solarmodule aber 20 bis 25 Jahre lang Strom produzierten, könnten diese „über 15 Jahre lang kostenlosen Strom liefern.“

Zur Frage, welche Auflagen oder Normen die Anlagen erfüllen müssen, sagt Körner: „Zunächst sollten die verwendeten Komponenten der Geräte den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers und den VDE-Normen entsprechen.“ Dies sei bei seinen Geräten gegeben. Darüber hinaus genügten zwei Anlagen auch den DGS-Sicherheitsstandards für steckbare Stromerzeugungsgeräte.

Ob es sich um geeignete Geräte handelt, können Verbraucher laut Fachmann Vietzke daran erkennen, dass etwa am Stecker der maximale AC-Strom des Gerätes in Ampere angegeben ist. Damit können Nutzer sicherstellen, dass die Geräte die neue Installationsnorm DIN VDE 0100 551 einhalten. „Nach dieser Norm können Erzeugungsgeräte in jedem Stromkreis angeschlossen werden – und dieser Anschluss kann nun durch jeden Laien erfolgen. Für Forderungen nach dem Anschluss durch einen Elektroinstallateur gibt es damit keine Rechtsgrundlage mehr.“

Das Problem bisher: Die Einspeisung über den Schukostecker ist noch nicht genormt. „Inzwischen gibt es zwar eine Norm für die Anschlüsse, aber nicht für die Geräte“, erklärt Thomas Zwingmann, Energieberater bei der Siegburger Verbraucherzentrale. Diese Situation sei auch deshalb entstanden, weil das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) und die Regelungen der Netzbetreiber seinerzeit keine Bagatellregeln, also Leistungsgrenzen festgelegt habe, bis zu denen Stromerzeugungsanlagen problemlos ohne aufwendiges Anmeldeverfahren ans Netz angeschlossen werden können.

Daher gehen die Meinungen bei der rechtlichen Zulässigkeit eines Anschlusses auseinander. In Bonn können Eigentümer eine Stecker-PV-Anlage nicht einfach selbst in die Steckdose stecken. „Alle Erzeugungsanlagen, so auch PV-Anlagen für die Steckdose, müssen grundsätzlich beim zuständigen Netzbetreiber, also BonnNetz, angemeldet und durch einen in das Installateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur installiert werden“, erklärte bereits Veronika John von der Pressestelle der Stadtwerke Bonn.

Aus Sicht von PV-Stecker-Anbieter Christoph Körber soll diese Maßgabe „unverhältnismäßig und abschreckend wirken“. Seiner Erfahrung nach würden viele Netzbetreiber „aktiv versuchen, Interessenten abzuschrecken, in dem auf angebliche Sicherheitsdefizite verwiesen wird“. Dieser Hinweis sei aber nicht richtig: „Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz dieser Anlagen vom Netzbetreiber nicht verboten werden kann.“

In der Praxis habe die abschreckende Strategie der Netzbetreiber laut Körner dazu geführt, „dass viele Privatpersonen die Anlagen einfach ohne Anmeldung anschließen“. Es werde geschätzt, dass mittlerweile in den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und in Deutschland insgesamt mehr „als 200 000 dieser Kleinanlagen seit mehreren Jahren im Einsatz sind“. Und zwar ohne erkennbare Störungen, so Körner weiter.

Bezüglich der Meldepflicht verweist Stadtwerke-Sprecherin Veronika John aber grundsätzlich auf Paragraf 19 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Auch ein eingetragener Elektriker sei laut John erforderlich, wenn eine spezielle Steckvorrichtung mit Einspeisesteckdose installiert werden müsse, verlange der Paragraf 13 Absatz 2 NAV. Veronika John sagt auch: „Wir wissen, dass es zu dieser Thematik eine vielfältige Diskussion gibt“.

Ihr Unternehmen verweigere sich nicht der Nutzung dieser Geräte, „sondern wir benötigen eine Meldung, damit BonnNetz die Zulässigkeit prüfen kann“. Derzeit werde ein vereinfachtes Meldeformular entwickelt, das im Laufe des Monats Mai auf der Homepage stehen werde. Dies ist genau der bürokratische Aufwand, den Wolfgang Schäfer vermeiden wollte.

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