„Stiller Feiertag" Das darf man an Karfreitag in NRW nicht

Bonn · Das lange Wochenende über Ostern haben sich viele Arbeitnehmer freigenommen. Richtig ausgelassen kann man aber nicht in die Ostertage starten: Am Karfreitag sind nicht nur laute Musik und Partys tabu. Alle Regeln zum „stillen Feiertag“ im Überblick.

Gläubige in San Antonio stellen die Kreuzigung von Jesus Christus nach. Überall auf der Welt begehen heutzutage gläubige Christen den Karfreitag.

Gläubige in San Antonio stellen die Kreuzigung von Jesus Christus nach. Überall auf der Welt begehen heutzutage gläubige Christen den Karfreitag.

Foto: Eric Gay

Karfreitag ist ein sogenannter „stiller“ Feiertag, das bedeutet, dass es an diesem Tag noch ruhiger sein soll als an den meisten anderen Feiertagen. Und deshalb sind gesetzlich zusätzliche Verbote festgelegt worden. Wir klären, welche Verbote in NRW gelten.

Tanzveranstaltungen

Weder darf Musik gespielt werden, noch darf bei öffentlichen Veranstaltungen getanzt werden. Unterhaltung ist in Form jeglicher Darbietung strikt verboten. Das „Tanzverbot“ gilt in NRW ab Mitternacht und wird erst am Karsamstag ab 6 Uhr morgens aufgehoben. Private Partys in den eigenen vier Wänden sind davon ausgenommen - wenn es nicht zu laut ist.

Auch die RTL Show „Let's Dance“ ist von dem Verbot betroffen und wird am Karfreitag nicht live gesendet. RTL schreibt dazu: „Während die neun verbliebenen Tanzpaare die Ostertage wohl verdient im Kreise ihrer Liebsten genießen, zeigt RTL ab 20.15 Uhr das Special ,Let's Dance - Die Magic Moments der Profis’.“

Sport, Zirkus und das Phantasialand

Das Sportlerherz muss am Freitag stark sein. Ebenfalls bis Samstag um 6 Uhr sind sportliche Veranstaltungen in NRW verboten. Das bedeutet, dass keine Fußballspiele, Wettkämpfe oder auch Pferderennen am Freitag stattfinden dürfen. Verboten sind auch auch Zirkusse, Volksfeste und andere tänzerische Vorstellungen. Das Phantasialand ist am Karfreitag planmäßig geöffnet, stellt den Betrieb aber auf den stillen Feiertag ein. Auf der Seite des Betreibers heißt es: „Am 29. März 2024 finden aufgrund des stillen Feiertages (Karfreitag) keine Shows sowie keine Außenbeschallung statt.“ Der Saisonstart am Gründonnerstag, wird von einem tödlichen Arbeitsunfall überschattet.

Wer sich selber sportlich betätigen möchte, kann dies an Karfreitag wie gewohnt tun: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen.

Filme

Kinos haben an Karfreitag geöffnet. Anders als bei anderen Feiertagen dürfen an Karfreitag aber nur Filme gezeigt werden, die vom Kultusministerium als geeignet eingestuft wurden. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat eine Liste von nicht feiertagstauglichen Filmen erstellt. Davon waren zwischen 2010 und 2015 allerdings nur ein Prozent der Kinospielfilme betroffen.

Verboten sind unter anderem Horrofilme wie „Nachts, wenn die Zombies schreien“, aber auch Filmklassiker wie „Der Dicke in Mexiko“ und „Piratensender Powerplay“ mit Thomas Gottschalk. Nicht einmal die Christentum-Satire „Das Leben des Brian“ darf öffentlich gezeigt werden. Während der Hauptzeit des Gottesdienstes (6 bis 11 Uhr) ist sogar jegliche Filmvorführung verboten. In dieser Zeit sind auch Vorträge „ernsten Charakters“ und Musikaufführungen untersagt.

Radio

Rundfunksendungen sind an Karfreitag angehalten „auf den ernsten Charakter der stillen Feiertage Rücksicht zunehmen“ und ihr Programm bis um 6 Uhr morgens am Karsamstag daran anzupassen. Auf WDR 3 lautet entsprechend das Motto am Karfreitag 2024: „Karfreitag gilt in Deutschland als stiller Feiertag und wir wollen an diesem Tag hineinlauschen in die Seele der Stille.“

Brötchen für das Osterfrühstück

An Karfreitag und Ostersonntag dürfen Bäcker und Blumenläden maximal fünf Stunden öffnen – ohne vorherige Genehmigung. So ist es im Ladenöffnungsgesetz NRW geregelt. Der Verkauf am Ostermontag ist dagegen nicht erlaubt.

Kritik von den Diskothekenbetreibern

Die Regelungen für Karfreitag sind in den Bundesländern unterschiedlich. Das Tanzverbot gilt etwa in Bayern schon von Gründonnerstag bis hin zu Karsamstag durchgängig. In Berlin git es nur von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr an Karfreitag, wie die Innensenatsverwaltung mitteilte.

Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) ist prinzipiell gegen Tanzverbote: „Ein Tanzverbot greift in die unternehmerische Freiheit der Diskothekenbranche ein und zwingt sie, den Betrieb einzuschränken oder ganz niederzulegen, obwohl die Nachfrage besteht“, teilte der Verband der dpa mit. „Der BDT und die Club- und Diskothekenbranche positionieren sich ganz klar gegen ein Tanzverbot an Karfreitag.“

(ga/dpa)
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