Mehr Geld für Ausbildung und Familien Das ändert sich im August für Verbraucher

Bonn · Ab August gibt es einige Änderungen, die Verbraucher beachten sollten. Vor allem Studenten, Auszubildende und Familien können sich über finanzielle Zuschüsse freuen. Was genau sich ändert, zeigt unser Überblick.

 Eine Frau hält eine Geldbörse mit zahlreichen Banknoten und Bankkarten in der Hand.

Eine Frau hält eine Geldbörse mit zahlreichen Banknoten und Bankkarten in der Hand.

Foto: Monika Skolimowska/zb

BaföG Grundbedarf erhöht sich

Passend zum kommenden Wintersemester gilt ab August ein neuer Höchstsatz für alle, die BaföG bereits beziehen oder einen Antrag stellen wollen. Der Grundbedarf steigt von 399 Euro monatlich (Stand 2015) auf 419 Euro im Monat. Damit steigt auch der Höchstsatz für Studenten ohne Kinder auf 853 Euro monatlich. Auch Eltern erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag von jetzt 150 Euro pro Kind unter 14 Jahren. Ab Herbst 2020 sollen der Höchstsatz sowie die Vermögensfreibeträge für Antragsteller erneut angehoben werden.

2 Höhere Teilhabeleistung für Familien

Das Bildungs-und Teilhabepaket wird zum 1. August angepasst. Einkommensschwache Familien erhalten durch das Schulstarterpaket von 150 Euro (ehemals 100 Euro ) mehr finanzielle Unterstützung. Die monatliche Teilhabeleistung steigt von zehn auf 15 Euro und die Eigenanteile der Eltern für Essen in der Kita und Schule sowie Schülertickets entfallen. Dieses neue Starke-Familien-Gesetz trat bereits im Juli in Kraft und soll zum kommenden Jahreswechsel auch Änderungen am Kinderzuschlag vornehmen.

3 Das Gute-Kita-Gesetz wird angepasst

Durch das Gute-Kita-Gesetz werden ab August Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen befreit, auch wenn sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das im Januar in Kraft getretene Gesetz, welches Familen, die Sozialleistungen beziehen, von Kitabeiträgen befreit, bleibt bestehen.

4 Die PlayStation wird teurer

Laut Sony wird das PlayStationPlus Abonnment ab August teurer. In Deutschland steigt der Preis für eine einmonatige Mitgliedschaft von 7,99 Euro auf 8,99.

5 Zuschüsse für Auszubildende

Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen wird zum August für Auszubildende von 622 auf 716 Euro angehoben. Das Ausbildungsgeld bleibt allerdings gleich. Auszubildende können ebenfalls weiterhin Zuschüsse für beispielsweise Kinderbetreuung beantragen.

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